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3.

Das H i l f s h a n d e l n h ö h e r e r O r d n u n g : Politik

und Krieg, welches auf die Herstellung der organisatorischen Be-

dingungen, der Gesamtveranstaltung des Lebens geht.

Diese Einteilung des Handelns gilt es nun für unseren Zweck

fruchtbar zu machen.

E.

Der B e g r i f f d e r K l a s s e f ü h r t z u m B e g r i f f

d e s S t a n d e s

Fassen wir alle bisherigen Bestimmungen zusammen, so ist die mit

Klasse oder Stand bezeichnete Erscheinung

1.

ein Gebilde des Handelns, jedoch nur

2.

in dem Maße, wie geistige Gemeinschaften hinter ihm stehen

oder in ihm sich entfalten, es also von den Gemeinschaften a b g e -

l e i t e t ist. „Stand“, „Klasse“ ist zwar ein Gebilde des Handelns,

gründet aber im Geistigen der Gesellschaft, wie alles Handeln.

3.

Von den angeführten Arten des Handelns bildet den Stand

oder die Klasse nicht unmittelbar das mittelbeschaffende Handeln

selbst (die Wirtschaft), noch die Mitteilung, noch das Hilfshandeln

höherer Ordnung, sondern: Stand e n t s p r i n g t erst aus all die-

sem Handeln als einem gleichgerichteten. Das ergibt:

a.

Eine ungewollte und unorganisierte Gleichartigkeit oder Gleich-

gerichtetheit des Handelns.

(Zum Beispiel unorganisierte Systeme des Handelns folgender Art:

gleichartiger aber unorganisierter Beruf, gleicher aber unorganisierter

Besitz; gleiche Vorbedingungen für Handeln durch Bildung, Reli-

gion; durch Lebensverhältnisse und Abstammung [Familie usw.]).

b.

Die Erscheinung der Organisiertheit gleichgerichteten Handelns

oder das B ü n d n i s (umfaßt: Gewerkvereine, Kartelle, Interessen-

vertretungen wie vor allem auch geistige Organisationen jeder Art).

c.

Das Handeln der Bündnisse selbst: das wir oben als Politik und

Krieg bestimmten. Erst dadurch, daß das Handeln ein organisiertes

ist, wird der Stand, wird die Klasse zur ausgeborenen Erscheinung,

diese zur handelnden Klasse, der Stand zum h a n d e l n d e n

S t a n d , zur sozial wirksamen Gruppe.

Mit der hiermit näher begründeten Erkenntnis, daß Stand (Klasse)

dem Bereiche des Handelns angehört und mit der Erkenntnis der

Arten und der Einteilung des Handelns wie der Erkenntnis des Or-