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führten zur folgenden allgemeinen Gliederung der Stände: (1) Die
Handarbeiter, die auf einer sinnlich-vitalen Geistigkeit gründen;
(2) die höheren Arbeiter, die, als Kunstwerker und niedere geistige
Arbeiter untergeteilt, bereits stufenweise an einem jeweils höheren
geistigen Leben teilnehmen; (3) die Wirtschaftsführer, die, obzwar
geistig meist nur im Bereiche der Hand- und Kunstwerker bleibend,
doch wirtschaftlich-organisatorisch ein schöpferisches Wesen entfalten;
(4) die Staatsführer, deren schöpferische Kraft in ihren sittlich-organi-
satorischen Taten liegt und denen sich die Führer der Kirche und
des Kriegswesens beigesellen; (5) endlich die rein schöpferischen
Menschen, die Weisen, der eigentliche und höhere Lehrstand, dessen
Schöpfungen die Welt bestimmen. Diese Schöpfungen werden zuerst
von einem vermittelnden, nachschöpferischen, höheren geistigen
Stand weitergegeben und auf bewahrt
1
.
Treten wir in die Betrachtung der Eigenschaften des Standes als
eines Teilganzen der Gesellschaft ein, so ergibt sich folgendes.
Eine Grundtatsache, ein Grundgesetz alles Ständewesens ist die
r a n g o r d n u n g s m ä ß i g e S c h i c h t u n g in höhere und nie-
dere. Auch wenn die ständischen Erscheinungen individualistisch als
„Klasse“ gefaßt werden, gilt dieses Gesetz.
Die wesensgemäße Rangordnung jener Stände ist es vor allem,
die uns die Eigenschaften des Standes als eines Teilganzen der Ge-
sellschaft offenbart.
Fürs erste zeigt der rangordnungsmäßige Aufbau der Stände (be-
ziehungsweise selbst der „Klassen“ im individualistischen Sinne) das
Gesetz: daß jeder niedere Stand geistig im jeweils höheren be-
f a ß t ist (z. B. die Mannschaft im Offizier, der Priester im Bischof,
der Arbeiter im Ingenieur und Unternehmer). Daraus folgt: daß der
niedere Stand geistig vom jeweils höheren geführt werde — dies
nach dem weiteren Lebensgesetz aller geistigen Gemeinschaft, das
man so fassen kann: „Unterordnung des geistig Niederen unter das
geistig Höhere“
2
. Daher auch für den universalistischen Charakter
der Stände weiterhin gilt: Nur sofern die unteren Stände an den
höchsten geistigen Gütern der geistig führenden Stände in ihrer
1
Vgl. mein Buch: Der wahre Staat, Leipzig 1921, S. 209 ff. (jetzt: 5. Aufl.,
Graz 1972, S. 289 ff. = Gesamtausgabe Othmar Spann, Bd 5)
2
Vgl. mein Buch: Der wahre Staat, Leipzig 1921, S. 220 (jetzt: 5. Aufl.,
Graz 1972, S. 305).