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ganisiertheitsgrades (unverbündet — Bündnis), haben wir nun alle

Vorbedingungen von Stand oder Klasse erkannt.

Das Wesentlichste (was wir schon oben bei der Begründung der

universalistischen Auffassung entwickelten) ist aber dieses, daß die

Klasse nie eine Gruppierung von Handelnden für sich (als einer

schlechthinigen, primären Erscheinung der Gesellschaft) ist, weil

Handeln als s o l c h e s (primär) in der Gesellschaft nicht vor-

kommt, sondern nur als Diener und Entfaltung eines Geistigen;

ferner dieses: wie die einzelne geistige Gemeinschaft nur als Glied

des geistigen Gesamtganzen möglich ist, welches die Gesellschaft dar-

stellt, so ist auch die handelnde Gruppe nur als Glied der Gesamt-

ganzheit des Handelns in der Gesellschaft möglich; die Gesamtheit

des Handelns wieder nur als gegründet in der Gesamtheit des Geisti-

gen der Gesellschaft.

Die h a n d e l n d e G r u p p e , a l s i s o l i e r t e g e s e h e n

( f ü r s i c h g e s e h e n ) , h e i ß t K l a s s e — Klasse im indivi-

dualistischen und marxistischen Sinn

1

. Die h a n d e l n d e

G r u p p e i n i h r e m O r g a n c h a r a k t e r b e t r a c h t e t ,

das heißt als Glied des Gesamthandelns der Gesellschaft und des

Gesamtgeistigen gesehen, aus dem das Handeln abgeleitet ist, heißt

S t a n d . „Stand“ ist der universalistische, „Klasse“ der indivi-

dualistische Begriff der Gruppierung der Handelnden: der indivi-

dualistische erkennt das Geistige als primär in ihr nicht an und

verselbständigt das Handeln wie die handelnden Einzelnen; der

universalistische faßt das Handeln als Ausdruck geistiger Ganzheit.

Sofern im Stand ein Handeln vorkommt, kann es nur Ausdruck

eines Geistigen sein, nur in einem Geistigen gründen.

Den Stand in seiner Eigenschaft als organisierten, etwa gleich

einer Zunft, einer Gesamtgewerkschaft, wollen wir „zünftigen

Stand“ nennen. Die zünftigen Stände kann man nach waagrechter

und senkrechter Richtung einteilen. Senkrecht ergibt sich der Stufen-

bau nach Rangklassen oder „Standesstufen“ (z. B. Ungelernte, Ge-

lernte, Qualifizierte, Werkmeister, oder: Mannschaft, Unteroffiziere,

Offiziere); waagrecht ergibt sich die Zusammenfassung gleicher Stu-

fen (Rangklassen) bei verschiedenen Ständen zur „Standesgruppe“.

1

Wie oben S. 70 ff. entwickelt.