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Weise Anteil nehmen, sind sie Stände im wesenhaften Sinne —

wenn nicht, sind sie Abgestorbenes, sind sie Fremdkörper in der

Gesellschaft, abgesonderte Sklavenhaufen

1

.

Dies führt endlich zu einer anderen Grundeigenschaft des Standes,

die wir Stellvertretung und wechselseitige Durchdringung der Stände

nennen können. Dem Begriffe des Standes nach gilt der Satz: Jeder

Stand ist in gewissem Maße auch der andere Stand. So wenn der

Bürger zum Schwerte greift (allgemeine Wehrpflicht!), alle Stände

zur gemeinsamen Urne schreiten (politischer Stand) oder in der

wirtschaftlichen Gliederung eine Umstellung, ein Wechsel der Ver-

richtungen eintritt

2

. Die Stellvertretung oder Durchdringung der

Stände liegt aber nur in ihrer Hinordnung aufeinander beschlossen,

sie beruht gerade auf ihrer Ungleichheit (aber organischen, korrelati-

ven Ungleichheit), keineswegs darf sie individualistisch zu einer

atomhaften Gleichheit der Standesträger, einer „klassenlosen“ Na-

tur der Gesellschaft umgedeutet werden.

III.

Lehrgeschichtlicher Umriß

Als Ergänzung zur vorstehenden theoretischen Begriffsentwicklung,

welche der lehrgeschichtlichen Bezugnahme mehrfach nicht entbehren

konnte, möge folgende kurze Bescheidung über die Lehrgeschichte un-

seres Begriffes dienen.

Der Begriff des Standes ist ein uraltes Lehrgut aller staatswissen-

schaftlichen Besinnung.

Schon in der urältesten Staats- und Sittenlehre universalistischer

Art wird der Begriff des Standes in einer unserer obigen Fassung ent-

sprechenden Art entwickelt. Zuerst in den altindischen Upanischaden

3

.

1

Vgl. mein Buch: Der wahre Staat, Leipzig 1921, S. 238 (jetzt: 5. Aufl.,

Graz 1972, S 328).

2

Vgl. meine Bücher: Der wahre Staat, Leipzig 1921, S. 238 ff.; (jetzt: 5.

Aufl., Graz 1972, S. 329 ff.). Fundament der Volkswirtschaftslehre, 2. Aufl., Jena

1921, S. 108 ff. (jetzt: 5. Aufl., Graz 1967, S. 130 ff. = Gesamtausgabe Othmar

Spann, Bd 3) über die Vertretbarkeit aller Leistungen.

3

Vgl. Paul Deussen: Sechzig Upanishad’s des Veda, 3. Aufl., Leipzig 1921,

Brihad-Aranyaka-Upanishad, 1, 4, Il ff.; ebda., 5, 14; Chändogya-Upanishad, 8,

14 und 15; Paul Deussen: Vier philosophische Texte des Mahäbhäratam, Leip-

zig 1906, Mokshadarma, 188, 10—16; Paul Deussen: Der Gesang des Heiligen

(Bhagavadgita), Leipzig 1911, XVIII, 41 bis 95.

6*