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kelten Wirtschaftsgebieten nicht zu erklären, wo die Auflösung der
Naturalwirtschaft nur noch im Familienhaushalt ein gewisses Gebiet hat.
Sie trifft nur zu für die Teuerung von Waren im Augenblick ihrer
Loslösung aus der Naturalwirtschaft, also empfindlich bloß für agrarische
Gebiete, die im Begriff sind, in die Geldwirtschaft einzutreten.
II. Die Kostensteigerungen im besonderen
Eine besondere Bedeutung kommt den objektiven Kostensteigerungen
zu, die im Laufe der Entwicklung, sei es durch Inanspruchnahme immer
teuerer Verfahren bei steigendem Bedarfe, sei es aus anderen Ursachen,
entstehen. Zum Unterschied von der Geldentwertung sind hier
greifbarere und im einzelnen besser unterscheidbare Vorgänge
vorhanden, so daß eine kurze Orientierung geboten erscheint. Das
wichtigste dürfte sich etwa folgendermaßen gruppieren lassen:
1. Die Teuerung von agrarischen Produkten und von Rohstoffen. Sie
erscheint als Funktion des Gesetzes vom abnehmenden Bodenertrag, das
auch für den Bergbau gilt
1
, einerseits und andrerseits der
Bevölkerungszunahme
sowie
der
Bedürfnissteigerung
und
Bedürfnisumbildung, die das moderne Leben hervorgebracht hat in:
Rohstoffen — Erschöpfung des Holzes, dessen Ersatz durch Eisen
1 1 2
zu
steigenden Kosten, Ersatz des Öls durch Petroleum, Gas, Elektrizität,
Ersatz organischer Farbstoffe durch chemische; in Kleidung und Nahrung
— feineres Mehl statt gröberem (was wegen der geringeren Ausbeute
einen Mehrverbrauch von 25 bis 30% bedeutet), Weißbrot statt
Schwarzbrot,
Fleisch
statt
Vegetabilien,
Abnahme
des
Hülsenfrüchtekonsums; in der Gesundheitspflege, in den Moden, im
Reisen, in Erziehung und Fachausbildung, nicht zuletzt in Luxus aller Art.
1
Wie dieses Gesetz meines Ermessens aufzufassen und zu begründen ist, darüber
darf ich vielleicht auf mein Büchlein: Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre
auf lehrgeschichtlicher Grundlage, Leipzig 1911, S. 64, verweisen (jetzt: 28. Aufl., Graz
1969, S. 85 ff. = Gesamtausgabe Othmar Spann, Bd 2).
2
Der Roheisenverbrauch betrug in Deutschland pro Kopf 1860: 19 kg, 1907:
208,9 kg.