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kelten Wirtschaftsgebieten nicht zu erklären, wo die Auflösung der

Naturalwirtschaft nur noch im Familienhaushalt ein gewisses Gebiet hat.

Sie trifft nur zu für die Teuerung von Waren im Augenblick ihrer

Loslösung aus der Naturalwirtschaft, also empfindlich bloß für agrarische

Gebiete, die im Begriff sind, in die Geldwirtschaft einzutreten.

II. Die Kostensteigerungen im besonderen

Eine besondere Bedeutung kommt den objektiven Kostensteigerungen

zu, die im Laufe der Entwicklung, sei es durch Inanspruchnahme immer

teuerer Verfahren bei steigendem Bedarfe, sei es aus anderen Ursachen,

entstehen. Zum Unterschied von der Geldentwertung sind hier

greifbarere und im einzelnen besser unterscheidbare Vorgänge

vorhanden, so daß eine kurze Orientierung geboten erscheint. Das

wichtigste dürfte sich etwa folgendermaßen gruppieren lassen:

1. Die Teuerung von agrarischen Produkten und von Rohstoffen. Sie

erscheint als Funktion des Gesetzes vom abnehmenden Bodenertrag, das

auch für den Bergbau gilt

1

, einerseits und andrerseits der

Bevölkerungszunahme

sowie

der

Bedürfnissteigerung

und

Bedürfnisumbildung, die das moderne Leben hervorgebracht hat in:

Rohstoffen — Erschöpfung des Holzes, dessen Ersatz durch Eisen

1 1 2

zu

steigenden Kosten, Ersatz des Öls durch Petroleum, Gas, Elektrizität,

Ersatz organischer Farbstoffe durch chemische; in Kleidung und Nahrung

— feineres Mehl statt gröberem (was wegen der geringeren Ausbeute

einen Mehrverbrauch von 25 bis 30% bedeutet), Weißbrot statt

Schwarzbrot,

Fleisch

statt

Vegetabilien,

Abnahme

des

Hülsenfrüchtekonsums; in der Gesundheitspflege, in den Moden, im

Reisen, in Erziehung und Fachausbildung, nicht zuletzt in Luxus aller Art.

1

Wie dieses Gesetz meines Ermessens aufzufassen und zu begründen ist, darüber

darf ich vielleicht auf mein Büchlein: Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre

auf lehrgeschichtlicher Grundlage, Leipzig 1911, S. 64, verweisen (jetzt: 28. Aufl., Graz

1969, S. 85 ff. = Gesamtausgabe Othmar Spann, Bd 2).

2

Der Roheisenverbrauch betrug in Deutschland pro Kopf 1860: 19 kg, 1907:

208,9 kg.