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„freiem Wettbewerbe“ müssen notwendig für jede Ware verschie-
dene Preise gelten. Der Wettbewerb kann die Preise bis zu einem
bestimmten Maße angleichen, er kann sie aber grundsätzlich nicht
ausgleichen, da er die verschiedene, unwiederholbare Gliedhaftigkeit
jeder Ware, jeder Leistung, jedes Betriebes, jedes Marktes grund-
sätzlich nicht auslöschen kann; ebensowenig wie man Herz und
Lunge ausgleichen oder alle Organe des Körpers zu einem einzigen
Organ, das alle Verrichtungen übernehmen sollte, ausgleichen
könnte.
Die Erfahrung bestätigt denn auch überall aufs deutlichste diese theoretische
Einsicht. Wir sehen selbst auf den größten Märkten mit dem heftigsten Wett-
bewerbe überall ungleiche Preise, zwischen den Börsen verschiedener Plätze überall
ungleiche Preise, welche auch die rührigste Arbitrage niemals vollkommen aus-
gleichen kann. An der einzelnen Börse wieder zeigen sich alle Kurse und Schlüsse
verschieden, zeigen sich zu jeder Stunde und bei allen Personen andere Preise. Im
Großgewerbe sehen wir bei den verschiedenen Betrieben desselben Geschäftszwei-
ges abweichende Preise für „dieselbe“ Ware (die nie ganz dieselbe ist); wir sehen,
wie jede Fabrik verschiedene Löhne zahlt. Wir sehen, wie im Kleinverkaufe die-
selbe Torte im Kaffeehause und im Zuckerbäckerladen einen verschiedenen Preis
hat, wir sehen, wie in der Vorstadt und in der inneren Stadt verschiedene Preise
gezahlt werden, wie in der Großstadt und in der Kleinstadt, wie in Linz und
in Wien wiederum dieselbe Ware abweichende Preise oder Beschaffenheiten auf-
weist — wir sehen das Verschiedene immer und überall, sofern nicht Verab-
redung, Kartell, Kollektivarbeitsvertrag, das heißt aber die Organisation Preise
und Löhne ausgleicht. Da jede Leistung und Ware überall verschiedene Glied-
haftigkeit aufweisen muß, da jede Ganzheit und jedes Glied grundsätzlich un-
wiederholbar ist, so muß gerade bei freiem Wettbewerbe die unwiederholbare
Verschiedenheit aller Wirtschaftstätigkeit auch in der Verschiedenheit der Preise
zum Ausdrucke kommen. N i c h t d e r f r e i e W e t t b e w e r b , s o n d e r n
n u r d i e O r g a n i s i e r u n g d e r W i r t s c h a f t b r i n g t g l e i c h e
P r e i s e h e r v o r . Ein Buch, das in Leipzig hergestellt wird, kostet gleichwohl
in Leipzig (wo es weniger kosten sollte) gleich viel wie in München (wo es in-
folge der Fracht und Kommissionskosten einen höheren Preis haben sollte).
Ebenso gleicht der Tarifvertrag die Löhne aus; ohne ihn, das heißt bei „freiem
Arbeitsvertrage“ würde die richtige Wirtschaftsführung im kapitalreichen Be-
triebe gegenüber dem kapitalarmen, im Erfinderbetriebe gegenüber dem nach-
ahmenden, im Großbetriebe gegenüber dem Kleinbetriebe usw. jeweils verschie-
dene Löhne zahlen müssen.
Sind sowohl die Wirtschaftshandlungen der Einzelnen, wie die
niederen Ganzheiten, z. B. die Betriebe, wie auch die Verbindungs-
glieder der Betriebe und Geschäftszweige, die Märkte selbst, einzig-
artig und alle in ihrer Weise wieder schöpferisch (die Märkte durch
die Marktordnung usw.), dann folgt daraus auch; daß A n g e b o t
u n d N a c h f r a g e n i c h t v o l l s t ä n d i g q u a n t i f i z i e r -
b a r s i n d ; sie sind grundsätzlich keine bloß quantitativen Be-