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E x k u r s ü b e r K o n j u n k t u r u n d K r i s e

Die bisherigen Ausführungen über diesen Gegenstand mögen an der Verfolgung eines

einfachen Beispieles verdeutlicht und weitergeführt werden. Nehmen wir an, es würden

durch Errichtung von Straßenbahnlinien, Automobillinien, Ausbau (oder selbst nur

Ausgestaltung) von Eisenbahnverbindungen in einem gegebenen volkswirtschaftlichen

Umkreis (etwa mehrerer Städte und Ortschaften) einer Anzahl von Ärzten, Agenten,

Geschäftsleuten und Privaten die Haltung eigener Gefährte oder die Inanspruchnahme

fremder Privatfuhrwerke entbehrlich. Hiermit werde im ersten Jahre Kaufkraft im Betrage

von 1 Million Kronen frei. (Von der Kaufkraftsbindung der geschädigten Fuhrwerker sei hier

abgesehen.) Wie wird diese Summe verwendet? Es können davon etwa 10°/o den neuen

Verkehrsmitteln Zuströmen, 30% für die Hebung des Lebensfußes in Bezug auf Nahrung,

Kleidung, Wohnung verwendet werden, 20% für Verbesserung der Erziehung, Kapitals- und

Heiratsausstattung der Kinder, 10% für Bildung, Theater, Konzert, 10% für Luxus und

Vergnügen und endlich der Rest von 20% für geschäftliche Kapitalbildung. Es ist natürlich,

daß sich diese Summen verschieden verhalten, je nachdem sie dem Verbrauche oder der

Kapitalbildung dienen. Zur Veranschaulichung der ersten Funktion verfolgen wir einen

Aufwand von 50.000 K (5%), welcher in Heiratsausstattungsgeschäfte ströme. Von diesem

Betrage verbleiben etwa 5% als Reingewinn dem betreffenden Geschäftsinhaber, 30% dienen

der Bestreitung der Handelskosten, ein Rest von etwa 65% (32.500 IC) strömt dann weiter an:

Weißnäherei, Stickerei, Färberei, Weberei, Spinnerei, Zwirn- und Nadelfabrikation und

dergleichen; von jedem dieser Erzeugungszweige mag abermals ein ähnlich verminderter

Betrag wieder an die Industrie der Vorprodukte weiterströmen und so fort, bis zu den

Urprodukten. In allen diesen Erzeugungs- und Handelszweigen wird nun: 1. der Reingewinn

und die Lohnsumme erhöht und somit an diesen Stellen K a u f k r a f t f r e i , j e d o c h

i n a b s t e i g e n d e r I n t e n s i t ä t , da jeder Vorproduktion nur noch sehr verminderte

Beträge Zuströmen; 2. sofern die beteiligten Unternehmungen auf die größeren Bestellungen

mit Verbilligungen reagieren, wird neuerdings Kaufkraft f r e i , und zwar diesmal nicht der

Produzenten durch Verdiensterhöhung, sondern der K o n s u m e n t e n . Beide

Kaufkraftsbefreiungen lösen abermals Wirkungen aus, welche denen des eben besprochenen

Beispiels gleichen. Aber die erstere flaut rasch ab und wird mehr die Tendenz haben, der

geschäftlichen Kapitalbildung zu dienen, die letztere kann eine schneeballartige

Weiterverarbeitung bewirken; 3. sofern die beteiligten Unternehmungen auf größere

Bestellungen nicht verbilligend, sondern verteuernd reagieren (z. B. wenn sie schon vorher

voll beschäftigt waren und nun Überstunden in Anspruch nehmen müssen, wenn die

Rohstoffe durch die vermehrte Nachfrage oder die Arbeitslöhne aus dem gleichen Grunde im

Preise steigen), wird eine P r e i s e r h ö h u n g der betreffenden Erzeugnisse eintreten und

K a u f k r a f t g e b u n d e n werden. Selbst in diesen Fällen kann nach einiger Zeit, wenn

die Betriebe vergrößert und auf die erhöhte Inanspruchnahme eingerichtet sind (was

gewöhnlich mit technischen und organisatorischen Fortschritten verbunden ist), eine

Verbilligung folgen und damit dieselbe Wirkung wie sub 2 sich ergeben. — Daß solche

fortschreitende Verbilligungsbewegungen schließlich vor Verteuerungen, namentlich der

Rohstoffe und Lebensmittel, endgültig haltmachen müssen, und wie sich diese

Preiserhöhungen als Teuerung der Kostenelemente dann zyklisch bei allen Erzeugnissen

geltend machten, wurde schon oben auseinandergesetzt.