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zen. Dieser arteigene Anteil ist die Leistung. Wir könnten daher
dem obigen Lehrsatz auch diese Gestalt geben: „Das Ganze wird als
unterschiedliche Lebensäußerung im Gliede geboren.“
Zuerst sei der Begriff der Leistung durch einige Beispiele er-
läutert.
Im O r g a n i s m u s leistet jedes Organ, zum Beispiel das Zentralnerven-
system, das Herz, die Lunge, die Drüsen usw. je etwas Bestimmtes, Arteigenes,
das zugleich seine Teilnahme am Leben des Ganzen ist. Diese Leistungen zu er-
forschen ist die Aufgabe der Physiologie, welche sich also wesentlich als eine
L e i s t u n g s l e h r e darstellt.
In der W i r t s c h a f t leisten sämtliche Organe das Ihre auf arteigene
Weise: In der Landwirtschaft sind es Grund und Boden, Dünger und Geräte,
Saatgut und Vieh, die das Ihre leisten; in der Fabrik die Maschinen, Rohstoffe
und Arbeiter; im Verkehrs- und Frachtwesen die Wagen, Pferde, Bahnhöfe, Be-
förderungsanlagen aller Art und so fort. — In meinem Buch: „Fundament der
Volkswirtschaftslehre“
1
, habe ich die Volkswirtschaft als ein Gebäude von
Leistungen, die Volkswirtschaftslehre als die Wissenschaft davon zu begründen
versucht und dargetan, daß der tragende Begriff der Volkswirtschaftslehre die
Leistung der Mittel für die Ziele ist
2
. — In der G e s e l l s c h a f t leisten Reli-
gion, Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Staat und so fort je Arteigenes.
Im S t a a t e , wie in jeder Organisation, liegt selbst zugleich ein Gebäude
von Leistungen vor. Der König oder Präsident, die Minister, Beamten, Gesetz-
geber, Politiker und Parteimänner, die Bürger und so fort — sie haben alle art-
eigene Leistungen, auf deren Erforschung bis jetzt aber / die Staats- und Orga-
nisationslehre nicht in planmäßiger Weise eingegangen ist.
Weitere Beispiele dürften nach diesen Darlegungen nicht mehr nötig sein
3
.
II. Bemerkungen zu den logischen Eigenschaften des Begriffes
der Leistung
Aus diesen Beispielen ergeben sich auch die Eigentümlichkeiten
des Begriffes der Leistung. Als solche möchte ich, ohne eine ausführ-
liche Behandlung hier vorzunehmen, für welche ich wenigstens nach
der wirtschaftlichen Hinsicht auf mein Buch: „Fundament der
Volkswirtschaftslehre“, verweisen darf, folgende hervorheben:
(1) Die Leistung ist kein teleologischer Begriff, sondern gibt in
der „Anteilnahme“ des Gliedes am Ganzen jene G l i e d l i c h k e i t
an, die im „Mittelsein“ des Gliedes für das Ganze — das von da
aus als „Ziel“ bestimmt werden muß — besteht. „Anteilnahme“ des
1
3. Aufl., Jena 1923 [4. Aufl., Jena 1929, 5. Aufl., Graz 1967].
2
Siehe dort § 14 ff., S. 150 ff.
3
Vgl. auch oben S. 65 f.
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