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§ 18. Entsprechung

Lehrsatz 8: Auslegende, abstufende und lebendigmachende

Ebenbildlichkeit hat die Weise der Entsprechung oder

Korrelation (Entsprechung und Unstetigkeit)

Schon im Begriff der Ausgliederung fanden wir das Merkmal der

Gegenseitigkeit beschlossen. Denn nicht gegenseitige und nicht auf-

einander hingeordnete Glieder wären begriffswidrig

1

. Wenn daher

die Weise der „Entsprechung" nichts anderes wie „Wechselseitig-

keit“ hieße, dann wäre sie nur ein anderes Wort für „Ausgliede-

rung“ und „Gegliedertheit“.

Nun ist aber „Ausgliederung“ zunächst ein verhältnismäßig noch

leerer, aber allerdings Erfüllung heischender Begriff, welcher durch

die Weise der Ebenbildlichkeit erst inhaltlich bestimmt wird. Erst

indem die Ausgliederung nach Ebenbildlichkeit in dreifacher Art

bestimmt wird, als auslegende, stufenbauende und Ausgliederungs-

kraft verleihende, erhält auch die Wechselseitigkeit ihre inhaltliche

Ausgestaltung und wird zur sinnvollen Abgestimmtheit, sinnvollen

E n t s p r e c h u n g . Die Ent- / sprechung ist nicht mehr eine

bloß formale (gleichsam zeichnerische, gestaltliche) und auch nicht

bloß im allgemeinen eine seinsbegründende, sondern nimmt in allen

Kategorien, die sich ergeben, Gestalt an. Darum gibt es eine drei-

fache Wechselseitigkeit oder Entsprechung:

(1)

eine artmäßige Entsprechung oder E n t s p r e c h u n g d e r

T e i 1 i n h a l t e, welche wieder insbesondere

(a)

als eine leistungsmäßige,

(b)

eine rangmäßige Entsprechung (Entsprechung der Werte) und

(c)

als eine durch Vermittlung und Verörtlichung vollzogene be-

stimmt ist (Entsprechung der Leistungsfelder, Regionalitäten);

(2)

eine s t u f e n m ä ß i g e E n t s p r e c h u n g ;

(3)

endlich eine Entsprechung im Eigenleben, der vita propria

oder der Ausgliederungsmacht der Glieder; wir nennen sie Frei-

heitsentsprechung oder Machtentsprechung.

Keine dieser Entsprechungsarten vermag für sich allein realisiert

zu werden; die Entsprechungsarten entsprechen sich wieder unter-

1

Diese Gegenseitigkeit wurde von uns oben S. 95 f. sowohl formal wie

ontologisch, das heißt seinsbegründend, bestimmt.