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I.
Die Weise der auslegenden Ebenbildlichkeit in der Zeit
(Abstammung und Artbeständigkeit)
A.
G a n z e s s t a m m t n u r a u s G a n z e m
( A b s t a m m u n g )
Jeder Zeitpunkt der Umgliederung kann nur an einen früheren
anknüpfen, denn jede aus einer Umgliederung folgende Ganzheit
muß einer früheren ebenbildlich sein. Daraus folgt, daß jede Ganz-
heit nur aus einer anderen Ganzheit kommen könne, das heißt, sie
muß aus einer Mutterganzheit abstammen (Elternzeugung oder
Tokogonie). Die Weise der „Abstammung“ folgt auch aus der Um-
gliederung: Alles Ganzheitliche geht aus Rücknahme und Wieder-
ausgeburt hervor, es stammt also im weitesten Sinne des Wortes aus
früherem Ganzen ab. Dieser Begriff der Abstammung oder Eltern-
zeugung ist das Gegenteil
(1)
von sogenannter Urzeugung (generatio spontanea, Archige-
nie) im Sinne der Entstehung aus Fremdem, Unganzem, also im
Sinne der Zusammenstellung aus / Fremdteiligem. Heute gibt auch
die Biologie größtenteils zu, daß Leben nicht aus Unlebendigem
entstehen könne;
(2)
auch das Gegenteil von Selbstentstehen oder, wie wir es nen-
nen wollen, von Selbstwüchsigkeit. Ein Ganzes kommt demnach
weder von sich selbst her, das heißt, es ist weder autochthon oder
selbstwüchsig, noch aus Bestandteilen, die seiner eigenen Art we-
sensfremd wären, zum Beispiel das Leben aus Unlebendigem.
Die Unmöglichkeit der Urzeugung ist nach allen Prämissen, die
im Begriff der Aus- und Umgliederung liegen, für die Ganzheits-
lehre ein logisches Postulat. Glieder können nicht aus Ungeglieder-
tem hervorgehen.
Wenn nun die Natur des Abstammungsvorganges mit der „Um-
gliederung“ schon gekennzeichnet ist, so lassen sich folgerichtig auch
die Sonderformen des Abstammungsprozesses daraus verstehen. So-
wohl im organischen wie im andern ganzheitlichen Leben sind dies
bekanntlich die beiden Grundformen von Abspaltung, Knospung
und Teilung einerseits, von geschlechtlicher Zeugung andererseits.
Die folgenden Beispiele, welche außerdem wieder die schon früher
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Siehe oben S. 189.