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ber, aber in Hinblick und Bezug auf das Unausgegliederte. Und
diese Weisen ergeben eine bloß verneinende Bestimmung des Un-
ausgegliederten: daß es nicht ausgegliedert sei, daß es die noch unge-
schiedene Ganzheit, das Unauflösliche, Lautere sei, das vor und über
allem Gliedlichen Seiende.
Vom Gliede aus ist demnach das unausgegliederte, rückverbin-
dende Ganze: das Unverzehrbare, Unveräußerliche, Unerschöpf-
liche, Inkonsumptible, Unverbrauchbare und Unerscheinbare; das
Unveränderliche, die Sproßkraft, die Wurzelkraft, der Mutter-
grund; das Einfache, der stille See des Ganzen; das Zeugende,
Herrschende, Setzende; der Urstand des Gliedes; sein Herr und
Meister; sein Schöpfer — das Letzte (als / Basis) und das Erste
(als Ursprung) oder das Vor - und Ü b e r d a s e i n .
Vom Ganzen aus dagegen erscheint das Glied in dieser Rückschau
als: das Besonderte, zusammen mit allen Gliedern Ausgegliederte,
und dadurch Bestimmte, Gewiesene, Geschaffene. — Jenes als das
Zeugende und Übereinfache, Übernichts, unbestimmt und unbe-
stimmbar; dieses als das Gesetzte, Vielfache, Bestimmte und Be-
stimmbare; und gerade dadurch auch als das Individuelle.
Dieses Vielerlei von Bestimmungen ist dennoch einheitlich. „Un-
verzehrbarkeit“, „Unveräußerlichkeit“ auf der einen Seite, „Hin-
fälligkeit“, „Widerruflichkeit“ auf der anderen Seite, dieses gegen-
sätzliche Paar macht die Urweise aus, die zwischen der unausge-
gliederten Ganzheit und dem Gliede, zwischen Innenbleiben und
Heraustreten obwaltet.
Kraft der Kategorie der Unverzehrbarkeit des unausgegliederten
Seins folgt aus der Rückverbundenheit des Menschen seine Un-
s t e r b l i c h k e i t , allerdings nicht seinem ausgegliederten, das-
selbigen Sein nach, sondern seinem selbfremden Sein nach.
Es folgt auch, daß a l l e n Dingen wenigstens spurenweise die
Unvernichtbarkeit ihres selbfremden Seins zukommen müsse, näm-
lich nach Maßgabe ihrer Ebenbildlichkeit: Wird der menschliche
Geist Ebenbild Gottes genannt, dann sind die Dinge nur Fußstap-
fen, mittelbarer Abglanz.
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