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gestalten und vollenden. Das entspricht auch dem ungleich größeren Spielraum

seines Eigenlebens, seiner Freiheit. Erst sie befähigt zur bewußten V o l l -

a k t u i e r u n g dieser Kategorien, die bei den anderen Wesen fast l a t e n t

bleibt.

/

II. Mitte und Befassung

Die Begriffe „Mitte“ und „Befassendes“ sind eng verwandt, doch

nicht einerlei. Der Begriff der Befassung bezeichnet das Enthalten-

sein des Befaßten im Befassenden, aber der Begriff der Mitte be-

zeichnet die konkrete Ausgliederungsstellung des Befassenden. Fer-

ner wird das Befassende, das an sich nur die Potenz des Befaßten in

sich enthält, erst durch die Selbstaufhebung des Gliedes in ihm zum

Schöpfer und Herrn und dadurch erst zum a k t i v e n Zentrum,

zur schaffenden Mitte.

In dem Verhältnis Befassendes und Befaßtes liegt nur das formale

Verhältnis von Über- und Unterordnung, das heißt der allgemeinen

Form des Stufenbaues überhaupt; im Wesen der „Mitte“ liegen

aber weitere Besonderungen, vor allem jene von Führung und

Nachfolge, die wir sogleich zu behandeln haben.

Endlich erscheint hier auch die schon bekannte Weise der „Ver-

mittlung“ wieder. Denn es gilt, was von selbst einleuchtet, der

Satz: K e i n G l i e d k a n n s e i n e M i t t e ü b e r s p r i n -

g e n ; e s k a n n z u h ö h e r e n M i t t e n n u r d u r c h d i e

V e r m i t t l u n g s e i n e r e i g e n e n k o m m e n . Vermitt-

lung, von oben nach unten gedacht, gehört dem Stufenbau der

Ausgliederung an; Vermittlung, von unten nach oben gedacht, ge-

hört der Rückverbindung oder Selbstaufhebung des Gliedes an!

1

II. Mitte und Umkreis

(Führung und Nachfolge. Bestandwechsel zwischen Mitte und Um-

kreis)

Die Ausgliederungsmitte und ihre Glieder sind in ihrem Ver-

hältnis zueinander zweifach bestimmt: durch Führung und Nach-

1

Im übrigen gilt über die Vermittlung das schon früher Ausgeführte, siehe

oben S. 168 ff.