262
[286/287/288]
II. Zuartung und Verganzung
Als das Wesen dieses nur mittelbaren Verkehrs zeigt sich nun
bei näherer Betrachtung: die jeweilige Entsonderung des anderen /
Teilsystems. Unter „Entsonderung“ verstehen wir, daß das andere
Teilganze im selben Zentrum wie das eigene aufgehoben und auf
diese Weise seiner arteigenen, dem eigenen Teilganzen u n e r -
r e i c h b a r e n , weil fremden Eigenschaften entkleidet wird
(der „Wirtschaft“ ist das Arteigene von Recht, Volkstum, Krieg
usw. fremd = unberührbar; dem Muskel, der nur kontrahiert, das
Arteigene von Nerv und so fort wie oben geschildert). Die „Ent-
sonderung“ führt dazu, daß das andere Teilganze zum Bestand-
teil des eigenen Teilganzen wird, zum Beispiel sofern das Recht
für die Wirtschaft zum Wirtschaftsmittel, der Muskel für den Nerv
Kontrahierungsfeld, Innervationsfeld wurde; diesen Fall nennen
wir Zuartung. Oder die Entsonderung führt dazu, daß das andere
Teilganze nur schlechthin als von der Art des Ganzen überhaupt
betrachtet wird, diesen sogleich näher zu erörternden Fall nennen
wir Verganzung.
Die Verganzung zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der
Wirtschaft. „Staat“ wird zum Ziel, dem die Wirtschaft dient,
„Recht“ wird zum Ziel, dem die Wirtschaft dient, „Kunst“, „Wis-
senschaft“, „Religion“ werden zu Zielen, denen die Wirtschaft
dient, genausogut wie „Gesundheit“, „Lebensfristung“ ein Ziel ist,
dem die Wirtschaft dient; „Ziel“ zu sein ist ja das einzige Merk-
mal, welches das Ganze der Gesellschaft für die Wirtschaft hat!
„Staat“, „Recht“, „Wissenschaft“, „Kunst“ usw. haben daher für die
Wirtschaft den Charakter des gesellschaftlichen Ganzen schlechthin
angenommen; sie sind also alle auf d i e s e b e s t i m m t e
A r t in „Verbindung“ mit der Wirtschaft getreten. Sie haben alle
ihre e i g e n e Art (als „Staat“, „Volkstum“, „Religion" usw.) ver-
loren, sind entsondert worden, sind zu „Ganzheit“ schlechthin ge-
worden. Dies ist die Weise der V e r g a n z u n g .
Der andere mögliche Fall ist die Weise der Z u a r t u n g . Indem
sich Staat, Recht, Wissenschaft, Kunst, Religion, dadurch daß sie
Wirtschaftsmittel werden, sozusagen selbst in Wirtschaft ver- /
wandeln und auf diesem Weg an der Wirtschaft teilnehmen; sind
Staat, Recht, Wissenschaft, Kunst, Religion auf eine solche Weise