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II. Zuartung und Verganzung

Als das Wesen dieses nur mittelbaren Verkehrs zeigt sich nun

bei näherer Betrachtung: die jeweilige Entsonderung des anderen /

Teilsystems. Unter „Entsonderung“ verstehen wir, daß das andere

Teilganze im selben Zentrum wie das eigene aufgehoben und auf

diese Weise seiner arteigenen, dem eigenen Teilganzen u n e r -

r e i c h b a r e n , weil fremden Eigenschaften entkleidet wird

(der „Wirtschaft“ ist das Arteigene von Recht, Volkstum, Krieg

usw. fremd = unberührbar; dem Muskel, der nur kontrahiert, das

Arteigene von Nerv und so fort wie oben geschildert). Die „Ent-

sonderung“ führt dazu, daß das andere Teilganze zum Bestand-

teil des eigenen Teilganzen wird, zum Beispiel sofern das Recht

für die Wirtschaft zum Wirtschaftsmittel, der Muskel für den Nerv

Kontrahierungsfeld, Innervationsfeld wurde; diesen Fall nennen

wir Zuartung. Oder die Entsonderung führt dazu, daß das andere

Teilganze nur schlechthin als von der Art des Ganzen überhaupt

betrachtet wird, diesen sogleich näher zu erörternden Fall nennen

wir Verganzung.

Die Verganzung zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der

Wirtschaft. „Staat“ wird zum Ziel, dem die Wirtschaft dient,

„Recht“ wird zum Ziel, dem die Wirtschaft dient, „Kunst“, „Wis-

senschaft“, „Religion“ werden zu Zielen, denen die Wirtschaft

dient, genausogut wie „Gesundheit“, „Lebensfristung“ ein Ziel ist,

dem die Wirtschaft dient; „Ziel“ zu sein ist ja das einzige Merk-

mal, welches das Ganze der Gesellschaft für die Wirtschaft hat!

„Staat“, „Recht“, „Wissenschaft“, „Kunst“ usw. haben daher für die

Wirtschaft den Charakter des gesellschaftlichen Ganzen schlechthin

angenommen; sie sind also alle auf d i e s e b e s t i m m t e

A r t in „Verbindung“ mit der Wirtschaft getreten. Sie haben alle

ihre e i g e n e Art (als „Staat“, „Volkstum“, „Religion" usw.) ver-

loren, sind entsondert worden, sind zu „Ganzheit“ schlechthin ge-

worden. Dies ist die Weise der V e r g a n z u n g .

Der andere mögliche Fall ist die Weise der Z u a r t u n g . Indem

sich Staat, Recht, Wissenschaft, Kunst, Religion, dadurch daß sie

Wirtschaftsmittel werden, sozusagen selbst in Wirtschaft ver- /

wandeln und auf diesem Weg an der Wirtschaft teilnehmen; sind

Staat, Recht, Wissenschaft, Kunst, Religion auf eine solche Weise