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keine „Quantität des Urteils“, worauf Kant fälschlich die Kategorie

der Quantität gründete

1

.

Der Begriff der Qualität ist in seiner Art wohl gültig, aber zu

unbestimmt, als daß er wahrhaft eine Kategorie bezeichnen könnte.

Das Wesen der Qualität ergab sich uns als die ebenbildlich be-

stimmte Gliedhaftigkeit

2

.

V.

Zweck

Die Frage, warum Zweck dem ganzheitlichen Denken keine ur-

sprüngliche Kategorie sein könne, berührten wir schon öfters. Der

Begriff des Zweckes erwies sich nicht fähig, das Verfahren der

Wissenschaften zu bestimmen. Schon darum bezeichnet er keine

selbständige Seinsweise. Er ist nur von abgeleiteter Bedeutung und

neigt praktisch leicht dazu, ins Subjektive hinübergespielt zu wer-

den.

Geht man von dem Begriffspaar Ganzes — Glied aus, so erscheint

die Gliedhaftigkeit als Art des Enthaltenseins der Teile im Gan-

zen. Als unmittelbare Formen dieses Enthaltenseins zeigten sich

L e i s t u n g u n d R a n g . Diese sind also abgeleitete Katego-

rien, Kategorien, welche die Verfahren der Wissenschaft bestimmen.

(Eine „Leistungslehre“ und eine „Vorranglehre“ muß jede ganz-

heitliche Wissenschaft enthalten.) Dagegen führt erst eine weitere

Ableitung von diesen Begriffen zum Begriff des Zweckes. Der Zweck

ergibt sich aus dem Begriff der Leistung. Denn nur die Leistungen

konkretisieren auch die Zwecke, sie bringen diese erst zur Erschei-

nung. Der Zweck stellt sich so als eine abgeleitete Kategorie dritter

Ordnung dar. Es steht allerdings nichts im Weg, dem Zweck onto-

logisch und methodo- / logisch in dieser seiner eingeschränkten

Stellung seine Rechte einzuräumen. Wogegen wir uns wehren, ist

nur, den Zweck zum tragenden Begriff der wissenschaftlichen Ver-

fahrenlehre zu machen, wie dies namentlich die platonischen und

aristotelischen Schulen im Mittelalter versuchten

3

.

1

Siehe auch oben über „Urteilslehre“, S. 127 f.

2

Vgl. oben S. 94 f. und 144 f.

3

Vgl. oben S. 27 f. und 52 f.