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und immer wieder aufs Neue geschaffen wird. Der Seinsbegriff ist

daher nur vom Schöpfungsbegriff aus zu verstehen.

Der Beweis dieser Sätze ergibt sich aus dem Begriff der Ganzheit.

Denn ganzheitliches Sein ist nur als Ausgegliedertes denkbar; alles

Ausgegliederte ist aber nur in Gezweiung und ferner: indem es

durch Umgliederung immer wieder neu ausgegliedert wird. Darum

ist, wie wir bereits in früheren Zusammenhängen fanden, das Sein

kein beharrendes, kein fixiertes, sondern es vergeht in jeder Zeit-

spanne, um sofort wieder neu geschaffen zu werden. Wir könnten

diesen Gedanken auch so ausdrücken: alles Sein ist nicht nur aus-

gegliedertes, das heißt Äußerung einer Ganzheit (in: Gezweiung),

Darstellung eines Setzenden, Schöpferischen, sondern auch rückver-

bundenes, das heißt Selbstaufhebung, Rücknahme.

Auch vom Standpunkt des Eigenlebens des Gliedes aus ergab sich

dasselbe. Die im Glied befindliche Ausgliederungskraft, so sahen

wir früher, ist eine zugewiesene, verliehene. Sie stammt von dem

jeweils höheren Ganzen und zuletzt vom Gesamtganzen. Darum

müßte diese eigene Ausgliederungskraft sofort versiegen, wenn jene

der übergeordneten Mitte versiegen würde. Es ist die ungeheure

Täuschung des Individualismus und Atomismus jeder Art, die

Selbstausgliederungskraft des Gliedes als eine beständige und in ihm

selbst beruhende zu betrachten! Der Umtrieb, durch den das Glied

immer wieder sein Eigenleben erlangt, hat sich uns vielmehr als

unaufhörliche Selbstaufhebung (Eingang) und stets erneute Wieder-

ausgliede- / rung (Ausgang) enthüllt

1

. Das Sich-Geben ist die

Vorbedingung für das Sich-Nehmen, Ausfließen die Bedingung für

Sich-Finden, Untergang die Bedingung für Aufgang.

Immer wieder zeigt sich, daß das Sein nicht ein für allemal ge-

setzt ist, sondern immer neu gesetzt und neu geschaffen werden

muß. Die Erfahrung bestätigt überall diesen Begriff des Seins. Daß

dem bei geistigen, echt ganzheitlichen Erscheinungen so ist, haben

wir oben gezeigt. Jede Umgliederung erkannten wir als einen auf

fortwährender Rücknahme und Neuausgliederung beruhenden Vor-

gang, der als Entfaltung einer Ganzheit deren fortwährend erneu-

ter Selbstsetzungsakt ist

2

.

1

Siehe oben § 19, S. 188 f., und § 26, S. 248 f.

2

Siehe oben S. 191 und 248 ff.