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stimmen.“ Im weiteren Ausbau dieses Ansatzes wäre wohl das
Konkret-Allgemeine auch noch auf seine verschiedene ontologische
Relevanz nach Art, Gattung usw. zu überprüfen und damit eine
Frage wieder aufzunehmen, die seit Aristoteles die philosophische
Tradition beschäftigt hat. Diese macht den eigentlichen Sinn des
sogenannten Universalienproblems aus, bei dem es nicht darum
gehen kann, das angeblich Konkret-Einzelne dem angeblich Ab-
strakt-Allgemeinen in „vollständiger Disjunktion“ gegenüberzu-
stellen, sondern darum, das Konkret-Allgemeine auf seine verschie-
dene ontologische Relevanz hin zu differenzieren. Für die ganzheit-
liche Logik kann daher der Satz „daß alle Begriffe für die formale
Logik gleichwertig“ sind
1
, nur als die Nivellierung aller eigent-
lich philosophischen Probleme verstanden werden.
Mit dieser Nivellierung wird auch der Wertbegriff aller ontolo-
gischen Bedeutung beraubt. Im Grunde ist es ja nur ein Teilaspekt
jener unhaltbaren vollständigen Disjunktion des Nominalismus,
wenn — wie Spann mit Recht den Neukantianern vorwirft
2
—
bei ihnen „der ,Wert‘, das ,Gelten' in der Luft schwebt“. Seine
eigene Auffassung führt Spann folgendermaßen aus: „Nach unse-
ren Voraussetzungen ist das Sein nur als Gesolltes denkbar. Es gilt
nicht nur ganz im allgemeinen ,Sollen geht vor Sein', ,Wert ist vor
Sein', ,Sein ist erfülltes Sollen', sondern im besonderen zeigt sich
uns, daß ein Sein ohne Wertunterschied nicht möglich ist, weil
ganzheitliches Sein von Anbeginn auf der Darstellung (Verwirk-
lichung) verschiedener Werte, verschiedenen Ranges beruht, von
Anbeginn darauf angelegt ist. Ganzheit... ist als bestehend aus
Gliedern verschiedener Ganzheitsnähe, nicht nur auf organische Un-
gleichheit der Glieder, sondern auch auf Wertungleichheit der Glie-
der angewiesen.“ In diesem Sinne ist nach Spann alles Seiende sei-
ner Natur nach jeweils „eine arteigene Erfüllung von Vollkom-
menheit“
3
.
Diese Gedanken haben ihren Ort in dem großartigen Ordnungs-
gedanken unserer philosophischen Tradition, der auf seine Art ein
unabweisbares Problem stellt, auch wenn man ihn in seiner klas-
1
Vgl. Othmar Spann: Ganzheitliche Logik, Eine Grundlegung, aus dem
Nachlaß herausgegeben von Walter Heinrich, Salzburg, Klosterneuburg 1958,
S. 89, 122 f., 216, 340, 373 ff. und 387 ff.; siehe auch oben S. 123 ff.
2
Siehe oben S. 153 f.
3
Siehe oben S. 108, vgl. auch S. 293 f. und 336 ff.