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da es in so vielen früheren Schriften des Verfassers geschehen ist
1
.
Hier handelt es sich nur um die aus dem Begriffe der Gezweiung
selbst einleuchtende Feststellung, daß ohne jene Auferweckung und
Verlebendigung des Geistes, welche die Gezweiung dem Menschen
verleiht, das heißt, daß ohne jene Kraftquelle, die in dem Mit-
dabei-Sein eines anderen Geistes gelegen ist, der Einzelne niemals
die Kraft und Freudigkeit zur Annahme seiner Eingebungen auf-
bringen könnte. Bei der ersten eigenen Tat des menschlichen Gei-
stes, der Annahme, ist es die Gezweiung, die als entscheidende, bil-
dende Macht auftritt! Nur die Verbundenheit mit einem anderen
Geiste verleiht dem Menschen jene Auferweckung und Kraft, die
zur Annahme einer Vorgefundenen Eingebung (und wäre diese noch
so unbedeutend) als zu einer bestimmten Tat zu führen vermag
2
. /
Die Gezweiung ist aber nicht nur Vorbedingung dafür, daß der
Geist die Kraft zur Annahme aufbringt, sondern es liegt in ihr eine
weitere grundlegende Tatsache beschlossen. In jeder Gezweiung liegt
ein Stück echter H i n g e b u n g , sei es, daß der Gezweite mehr
gebend (zum Beispiel als Künstler), sei es, daß er mehr empfangend
auftritt (zum Beispiel als Publikum); er kann dies stets nur in Hin-
gabe tun. Nicht nur im Geben, auch im Nehmen liegt Hingabe. Der
Zuhörer kann nur durch Hingabe, durch inneres Stillschweigen
hören. Wer sich selbst hört, hört den andern nicht. Darum ist in der
ersten Grundhandlung des Geistes, der Annahme, notwendig eine
Hingabe an den Gezweiten und eine gliedhafte Verbundenheit des
Aktes in einer Gezweiung beschlossen
3
. Hierin liegt ein tiefer
Sinn der Seinsordnung. Schöpfung und Gericht treten zusammen
auf. Der liebe Gott hat dafür gesorgt, daß der Geist schon in seiner
ersten Tat nicht losgelöst von andern, nicht getrennt für sich auf-
trete; denn mag jene Gezweiung noch so vermittelt sein, eine Ge-
zweiung und Bindung bleibt sie immer. Es ist dafür gesorgt, daß
nichts in der Welt entstehen könne, was nicht anderen Wesen ange-
1
Vgl. meine Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 113 ff. und oben
S. 44 f.
2
Die Sonderstellung der „ A b g e s c h i e d e n h e i t “ soll hier nicht näher
behandelt werden. Sie ergibt sich aus dem Begriffe von selbst. — Vgl. meine
Bücher: Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 184 ff.; Kategorienlehre,
2. Aufl., Jena 1939, S. 257 ff.
3
Vgl. die genaue Darlegung in meinem Buch: Gesellschaftslehre, 3. Aufl.,
Leipzig 1930, S. 132 ff. (gegenseitiges Geben und Nehmen).