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kann das gar nicht anders sein. Wenn nur die einzelnen Menschen

wirklich sind, ist ja eigentlich, ganz genau genommen, auch der

einzelne Mensch als Ganzes nicht wirklich, sondern auch er besteht

aus einem Wirbel seelischer Atome, den Vorstellungen, die ihre

letzte Quelle wieder in den Sinneseindrücken haben. Die letzte

Wirklichkeit der Gesellschaft / sind daher die einzelnen Sinnesein-

drücke. Da diese aber als solche nicht zur Geltung kommen, sondern

erst in jenen „Bündeln“ und „Ansammlungen“ (bundles or collec-

tions) von Sinneseindrücken und ihren Ableitungen, die man „ein-

zelne Menschen“ nennt: so ist nichts natürlicher, selbstverständ-

licher und unvermeidlicher, als daß der einzelne Mensch die einzige

ursprüngliche Wirklichkeit sei, die man in der Gesellschaft findet

(Individualismus).

1.

Die Staatslehre

Demgemäß sagt zuerst die empiristische Staatslehre

1

: Der Mensch

im Urzustande ist allein, gleichsam, um mit Nietzsche zu reden,

eine „einsam schweifende Bestie“. Daraus ergibt sich, schematisch

genommen, folgender, schon in einem früheren Zusammenhange

erwähnter Gedankengang: Der Zustand des „Krieges aller gegen

alle“ (bellum omnium contra omnes) und die „Furcht aller vor

allen“ bezeichnen jenen unpraktischen Urzustand. Man macht ihm

ein Ende, indem man einen Staatsvertrag, den „U r v e r t r a g“,

abschließt. In diesem verzichtet jeder auf einen Teil seiner Rechte,

um den andern Teil (Eigentum und Sicherheit) um so müheloser

und vollkommener wiederzugewinnen (also aus Eigennutz). Ein

Herrscher wird bestellt, welcher über die Einhaltung des Ver-

trages wacht. Dieser Herrscher ist der Staat.

Daraus folgt:

1

So Hobbes, aber auch schon seine Vorläufer und seine Nachfolger bis zu

Comte, John Stuart Mill und den meisten neueren Lehrbüchern. Die letzteren

verschweigen allerdings meistens die Vertragslehre und den reinen Empirismus

schamhaft, b e h a l t e n i h n a b e r i n a l l e n s y s t e m b e g r ü n d e n d e n

B e g r i f f e n b e i . (Vgl. die früheren Bemerkungen S. 14 ff. und 17 ff.) Daß

auch bei Hobbes und anderen antiindividualistische Vorbehalte und Einschrän-

kungen gemacht werden, ist richtig, ändert aber nichts an den grundsätzlichen

Lehrbegriffen. Vgl.: Leviathan, XIV, in: Hobbes: Grundzüge der Philosophie,

herausgegeben von Max Frischeisen-Köhler, Bd 2, Leipzig 1918, S. 71 ff., 129 ff.

und 243 ff.