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Z w e i t e s H a u p t s t ü c k

Die Ausgliederungsordnung der

Gesellschaft und die Vorrangverhältnisse

1

D e r subjektive Geist gelangt in geistiger Gegenseitigkeit, das ist

in Gezweiung zur Entfaltung; aber was sich in ihm entfaltet, sind

die für alle gültigen Inhalte: die Inhalte des Gesamtgeistes oder

objektiven Geistes. Der objektive Geist gliedert sich aber nicht

unvermittelt von der allgemeinen Ganzheit (dem Gesamtgeiste)

zum einzelnen Menschen (dem einzelnen Gliede) aus, sondern nach

bestimmten Vermittlungen, nach einer bestimmten Ordnung. Wir

nennen diese die A u s g l i e d e r u n g s o r d n u n g . Und zwar

sind es:

1.

bestimmte geistige Grundinhalte, die wir „T e i 1 i n h a l t e“

oder „ T e i l o r d n u n g e n “ , auch „Sachgehalte“, „Teilganze“

nennen; und

2.

bestimmte S t u f e n , welche die Ausgliederungsordnung

kennzeichnen.

Alle Teilinhalte, z. B. Wissenschaft, Kunst, Religion, erscheinen

nämlich nicht als solche, abstrakt, sondern stets auf bestimmten,

konkreten S t u f e n , z. B. die Kunst auf der Stufe des Volkstums,

also als nationale Kunst, oder Heimatkunst oder Kunst eines Kul-

turkreises; das Recht erscheint nicht an sich, sondern als Völker-

recht, Staatsrecht, Gemeinderecht, Privatrecht (des Einzelnen). Die

Teilinhalte erscheinen also konkret nur auf bestimmten gesellschaft-

lichen Stufen. Sie kehren ferner auf allen Stufen wieder, wie sich

später zeigen wird.

In diesem Sachverhalte ist bereits deutlich der Begriff eines inne-

ren logischen Gefüges, allgemeiner gesagt, einer Ordnung erkenn-

1

Dieser Abschnitt folgt zum Teile meinem Aufsatze: Vorrang und Gestalt-

wandel in der Ausgliederungsordnung der Gesellschaft, in: Logos, Internationale

Zeitschrift für Philosophie der Kultur, Bd 13, Tübingen 1924, S. 191 ff.