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orden“ der alten Zeiten, der „Kirchenbauverein“ oder „Volksbil-

dungsverein“ von heute wirtschaftliche, politische, organisatorische

und noch andere Bestandteile in sich schließen, sie weisen zuletzt

alle auf die Religion, Wissenschaft und Kunst als dasjenige hin, wo-

von sie sich ableiten.

Auch die Liebesgemeinschaften sind unter die abgeleiteten Ge-

meinschaften zu versetzen. Denn sie sind in jedem Teilinhalt zu

finden, bilden also keinen neuen Teilinhalt, keine arteigenen Ge-

zweiungen. Liebe ist in jeder Gezweiung enthalten, ist selbst Ge-

zweiung. Gottesliebe, Menschenliebe (caritas), Geschöpfesliebe, Na-

turliebe sind nur besonderte Formen; ihre höhere Wirklichkeit

findet sich in der Religion, als Abgeschiedenheit, gleichsam der

Gezweiung (Rückverbundenheit) des Menschen mit Gott. Jedes

wesenhafte Verhältnis von Geist zu Geist ist Liebe, denn es enthält

das Bewußtsein der Dasselbigkeit des einen mit dem andern, es of-

fenbart die Grundtatsache, daß jedes Glied der Gezweiung auch

Glied des Ganzen ist. — Diese kurze Andeutung, die nicht alles

erschöpft, möge hier genügen, um darzutun, daß Liebe dem Gange

der Gezweiung und dem Bau der Gesellschaft als einer Ganzheit

angehöre, daher alle Teilinhalte und ihre Ableitungen begleitet,

nicht aber einen eigenen Teilinhalt bildet.

Wir erkennen nun auch leicht, was zu dem Geistursprünglichen

nicht gehört: weder das S i t t l i c h e noch das H a n d e l n (das

eben nicht selbst Geist ist, sondern nur dessen Äußerung); noch

auch endlich die D a t e n d e r S i n n l i c h k e i t , darum insbe-

sondere auch nicht die körperlichen Empfindungen und Bedürfnisse

nach Nahrung, Gesundheit und was sonst an leiblichen Sinnes-

empfindungen Ziel des Handelns wird, ebensowenig die geschlecht-

lichen Empfindungen, sofern sie als ein rein sinnliches Element ge-

faßt werden. Während aber Sittlichkeit und Handeln Ableitungen

aus dem Geistursprünglichen sind, ist die Sinnlichkeit selbst ur-

sprünglich.

/

Aus den bisherigen Darlegungen folgt von selbst der Satz:

(4)

Das G e i s t u r s p r ü n g l i c h e i s t v o r d e m A b g e -

l e i t e t e n .

Aus unserer Bestimmung des Geistursprünglichen folgt noch:

Nicht das „Wahre, Gute und Schöne“ ist das Geistursprüngliche,

sondern „Religion, Wissen und Kunst“, „Gott, Gegenstand, Ge-