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o d e r R a s s e . Die Aktuierbarkeit dieses Vorranges reicht nur so

weit, als die Vermittlungen reichen. Zum Beispiel kann die

schwache Leiblichkeit durch Übung der Muskeln, hervorgerufen

durch den Geist, gestärkt, die Kränklichkeit durch Kuren behoben;

aber der Schwarzäugige kann nicht blauäugig werden und so fort,

weil die geistigen Vermittlungen nicht so weit reichen.

Diese wenigen Bemerkungen können allerdings den Gegenstand nicht genügend

erschöpfen, sind aber hier nur dazu bestimmt, auf die Stellung der Sinnlichkeit

und Leiblichkeit in der Ausgliederungsordnung des Gesamtgeistes sowie auf die

Denkaufgaben, die sie stellt, hinzuweisen

1

.

VII. Sittlichkeit und Recht

A.

Das W e s e n d e s S i t t l i c h e n

Zu dem Geistursprünglichen tritt ein neuer Teilinhalt hinzu, der,

obwohl in gewisser Weise ursprünglich und unableitbar, doch nichts

inhaltlich Neues dem Bestande des gesellschaftlichen Geistes hinzu-

fügt. Es ist das Sittliche (Moralische, Ethische). Was ist das Sittliche?

Wird bei Beantwortung dieser Frage die empiristisch-materiali-

stisch-utilitarische Lehre als ernste Philosophie unangemessen von

Anbeginn ausgeschaltet; so ist für die Gesellschaftsphilosophie auch

noch jene Auffassung der Sittlichkeit unannehmbar, die, wie die

Kantische, vom Subjekt ausgeht. Denn nicht die sittliche Gesinnung

des Subjektes noch deren Apriori noch die Sittengebote (Impe-

rative, Pflichtbegriffe) sind das Erstwesentliche. Diese subjektiven

Seiten der sittlichen Erscheinungen müssen vielmehr vom ursprüng-

lichen Tatbestande des gesellschaftlichen Geistes, des Geistursprüng-

lichen, her erst g e r e c h t f e r t i g t werden. Die Rechtfertigung,

die Nötigung zum Sittlichen liegt nun darin: daß die ursprünglichen

Inhalte des Geistes sowohl vom Subjekte wie von der Gemeinschaft

stets nur u n v o l l k o m m e n verwirklicht werden: darum

nimmt der Geist eine R i c h t u n g a u f d i e V o l l k o m m e n -

h e i t a n u n d d i e s e i s t d a s S i t t l i c h e .

Die Gesellschaftsphilosophie bedarf keiner Begründung der Un-

vollkommenheit, das heißt keines „Abfalls“. Sie findet das Unvoll-

1

Vgl. Weiteres in meiner Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 262

und 358 ff.