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kommene und Böse empirisch in Gesellschaft und Geschichte aus-

nahmslos vor; was ihrem Standpunkte genügt.

Das Unvollkommenheitsbewußtsein des subjektiven Geistes ist

das Gewissen.

Die Sittlichkeit ist als Richtung auf das Vollkommene nichts an-

deres als die volle Selbstgewinnung des Geistes, die W i e d e r h e r -

s t e l l u n g s e i n e s r e i n e n , u r t ü m l i c h e n S e l b s t e s ;

die Sicherung des Inneren im Äußeren, des Gedankens in der Tat,

des Ideals in der Wirklichkeit, des Ganzen in den Gliedern. Gerade

darum ist sie nicht nur eine Tatsache des subjektiven Geisteslebens,

(das sich ja nur in Gezweiung vollzieht). Weil der objektive Geist

nur im subjektiven erscheint und als solcher an sich nicht erscheint,

ist die subjektive Vervollkommnung auch die objektive Vervoll-

kommnung.

Die Richtung des Geistes auf die Vollkommenheit seiner Inhalte

kann nun nicht im Abgezogenen und Allgemeinen steckenbleiben,

sondern muß ganz greifbare, handfeste Formen annehmen. Darum

besteht die Sittlichkeit zuerst darin, auf Grund der Vollkommen-

heitserkenntnis eine R a n g b e s t i m m u n g der Inhalte des

Geistursprünglichen wie seiner Ableitungen, ebenso auch der von

beiden abgeleiteten / Inhalte des Handelns zu bilden; sodann darin,

auf Grund dieser Rangfeststellung überall die Richtung des Han-

delns auf den höchsten Rang, auf das Vollkommene zu begründen

und durchzuführen. Dies letztere liegt schon im Begriffe der Rang-

feststellung beschlossen. Vom Standpunkte der Gesellschaftslehre

läßt sich diese Erkenntnis in den Satz kleiden: Sittlichkeit ist das

Gebäude der Rangordnung der gesellschaftlichen Teilinhalte, sofern

sie Ziele des Wollens und Handelns sind; womit alles Wollen, alles

Handeln in allen Teilinhalten (aller Stufen) die Richtung auf das

Vollkommene annimmt.

Es ist eine Richtung des (geistigen) S e i n s auf die Vollkommen-

heit, welche mittels der Sittlichkeit begründet wird. Die S i t t -

l i c h k e i t w i r d d a m i t e i n o n t o l o g i s c h e r B e g r i f f .

Daraus folgt aber: ihre grundlegende Lehre ist G ü t e r 1 e h r e,

das heißt die Lehre davon, was ein objektives, sittliches Gut sei

und als solches Z i e l des vervollkommnenden Wollens und Han-

delns sei.

Die Stellung der Sittenlehre (Ethik) zur Gesellschaftslehre wird