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stalt“, oder in anderen Worten: „Glaube, Wahrheit und Schönheit“,

„ d a s H e i l i g e , W a h r e u n d S c h ö n e“.

Wesentlich ist nun: das „Gute“ kann sozialphilosophisch einen

gleichen Platz in dieser Reihe deshalb nicht erhalten, weil im ur-

sprünglichen Sachgehalt des Geistigen (der Religion, Wissenschaft

und Kunst) dem Begriffe nach das Vollkommene schon dargestellt,

das Gute, Vollkommene also s c h o n b e s c h l o s s e n ist. Das

ganze Geistursprüngliche ist das Gute — seinem reinen, vollkom-

menen Wesen nach. Das will sagen, es ist nur so weit nicht das Gute

(nicht das Vollkommene), soweit es nicht lauter und rein als es

selbst zur Verwirklichung kam.

Bevor wir diese Gedanken, die uns auf die Frage nach dem Wesen

des gesellschaftlichen Teilinhaltes „Sittlichkeit“ hinweisen, weiter-

verfolgen, haben wir noch ein anderes Element des gesellschaftlichen

Geistes zu beachten.

VI.

DieSinnlichkeit

(Begabung und Rasse)

Der Geist stellt sich niemals als solcher dar; er muß sich durch eine

sinnliche Natur, durch Verbindung mit dem Stofflichen, vermit-

teln. Diese „Verbindung höherer Ordnung“ oder „Gezweiung höhe-

rer Ordnung“ ergibt den physiologischen Leib von der stofflichen,

äußeren Seite her gesehen; den Inbegriff von Trieben oder innerer

Sinnlichkeit und Sinnesempfindung oder äußere Sinnlichkeit von

der inneren Seite her gesehen, wie es früher die Pneumatologie be-

handelte

1

.

Dem objektiven Geiste gehört die Sinnlichkeit in jenen kollekti-

ven Erscheinungen an, die uns in Geschichte und Gesellschaft als

R a s s e entgegentreten. „Rasse“ zeigt die leibhaft-physiologische

oder äußere Seite des Menschen an, den Menschenschlag.

Der objektive Geist ist aber nicht nur durch die Rasse an den je-

weiligen Bestand der organischen Materie gewiesen; er ist es auch

durch das Handeln, genauer durch die G e b i l d e d e s H a n -

d e 1 n s, z. B. die Wirtschaft. Und zwar ist er sowohl an die organi-

sche Materie wie auch an die anorganische Materie gewiesen, welche

z. B. der Wirtschaft und auch dem Staate durch Boden, Rohstoffe, /

1

Siehe oben S. 103.