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Diese Überlegung war nötig, um zu beweisen, daß der eben
erklärte befassende oder artbildende Vorrang noch immer ein rein
begrifflicher sei und mit dem zeitlichen Werden von Gattung und
Art nicht Zusammenfalle.
D.
Das V e r h ä l t n i s v o n T e i l i n h a l t u n d S t u f e
o d e r d e s b e g r ü n d e n d e n z u m
b e f a s s e n d e n V o r r a n g e
Über das Verhältnis von Teilinhalt und Stufe, das ist des be-
gründenden Vorranges zum befassenden, wurde früher
1
schon das
Nötige gesagt: der abstrakte Teilinhalt erhält durch seine Stufe —
also durch den befassenden Vorrang — erst seinen bestimmten Stu-
fenwert, seine Konkretisierung. Die Frage, die hier noch zu stellen
wäre, ist: ob zwischen dem begründenden und dem befassenden
Vorrang selber ein Vorrangverhältnis bestehe. Kann man sagen:
Begründung ist vor Befassung? — das hieße: Ausgliederung in Teil-
inhalte ist vor Ausgliederung in Stufen? — Wir gaben an anderer
Stelle
2
die Voraussetzungen für die Beantwortung dieser Frage da-
durch, daß wir die Ausgliederung in Teilinhalte als „auslegende
Ebenbildlichkeit oder Seitengliederung“ bestimmten, die Ausgliede-
rung in Stufen (nach Gattung und Art) als „stufenbauende Eben-
bildlichkeit oder Tiefengliederung“ und schließlich die „lebendig
machende Ebenbildlichkeit oder Ausgliederungsmacht verleihende
Ebenbildlichkeit“, durch welche alles Ausgegliederte wieder selber
ausgliedernde Ganzheit wird, unterschieden. Von hier aus ergibt
sich folgender Schluß: Es sind zwar nur verschiedene Unterkate-
gorien der Ebenbildlichkeit, durch welche die Erscheinung der Glie-
derung in / Teilinhalte sowohl wie der Gliederung in Stufen ent-
steht, das schließt aber nicht aus, daß eine davon beanspruchen
könne, begrifflich das Erste zu sein. Da scheint nun die Tiefen-
gliederung, der Stufenbau den Vorrang zu besitzen. Denn:
1.
alle Teilinhalte erscheinen auf allen Stufen wieder, die Stufe
hat daher vor dem Teilinhalte einen Vorzug;
2.
die Stufe ist konkret, der Teilinhalt abstrakt; das Abstrakte
1
Siehe oben S. 119 f.
2
Siehe meine Kategorienlehre, 2. Aufl., Jena 1939, § 13, S. 124 ff.
12 Spann,