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mit seinen wechselnden Geistesinhalten zuerst, und an sie erst schließen sich die

verschiedenen Wege der N ü t z l i c h k e i t für ihn, die entweder unmittelbar

eigennützige oder mittelbar eigennützige (und dann gesellschaftliche) sind. Denn

die Gesellschaft ist ja dem Empirismus nur der Umweg des Einzelnen zu seinem

eigenen Nutzen. Dadurch entsteht das falsche Bild, als ob eine philosophische

Behandlung der Gesellschaft möglich wäre, ohne daß eine objektive Sittenlehre

ihr vorstünde.

Das Verlangen nach „Wertfreiheit“ in der heutigen Volkswirtschaftslehre

1

,

Rechtslehre und Geschichtswissenschaft (Geschichte als Naturwissenschaft usw.

2

)

entspricht ebenfalls der empiristischen Meinung, eine Gesellschaftsphilosophie auf-

bauen zu können, in der die Sittenlehre nicht bestimmend wäre.

Ist nun das grundlegende Lehrstück jeder idealistischen Gesell-

schaftsphilosophie die Sittenlehre, dann ergibt sich die Folgerung,

daß auch die gesellschaftlichen Einzelwissenschaften die Maßstäbe

der Sittenlehre, also der „Wertung“, an ihre Welt der Erfahrung

anzulegen haben. Die Vollkommenheits- oder reine Wesenslehre

steht auch der Tatsachenforschung der gesellschaftlichen Einzelwis-

senschaften vor, wie sich zeigte.

Die Sittenlehre als Vollkommenheitslehre gefaßt, kann niemals

bloß f o r m a l sein. Schon die Rangbestimmung der Kulturinhalte

der Gesellschaft bleibt nicht mehr im Formalen stecken, der objek-

tive Geist bietet niemals ein bloßes Strukturbild; er ist mit In-

h a l t erfüllt. Eine bloß formale Gefügelehre der Kultur wäre nur

eine Verfahrenlehre. Wir brauchen eine Inhaltslehre, e i n e L e h r e

v o m r e i n e n S a c h g e h a l t e d e r K u l t u r , und eben das

ist die Sittenlehre. Sobald wir den objektiven Geist in seinem reinen

Sachgehalt denken, wird seine Betrachtung von selbst zur inhalts-

bestimmenden

Vollkommenheits-

oder

Sittenlehre.

1

Siehe unten S. 280.

2

Vgl. meinen Aufsatz über die Einheit von Theorie und Geschichte in der

Gedächtnisschrift für Georg von Below (Aus Politik und Geschichte, Berlin 1928),

S. 322 ff; jetzt, zum Teil erweitert, unter dem Titel: Zur Grundlegung einer

ganzheitlichen Logik, Uber die Einheit von Theorie und Geschichte, in: Kämp-

fende Wissenschaft, Jena 1934, S. 143 ff.; vgl. auch: Ganzheitliche Logik, Eine

Grundlegung, Salzburg, Klosterneuburg, 1958.