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Mittelpunkte stehen. In der ontologisch und soziologisch begründe-
ten ist es, wie gezeigt, der Begriff des objektiven, sittlichen G u t e s ,
der alles beherrscht. Das Vollkommene ist es dann, das als Z i e l
des Unvollkommenen zum Gute wird; ihm wendet sich das Un-
vollkommene — die Gesellschaft wie deren Glieder, die Einzelnen
— in seiner Wiederherstellung zu, mit ihm erfüllt es sich. Dem Gute
entspricht die Tauglichkeit, Tüchtigkeit des Menschen oder des
gesellschaftlichen Gebildes zur Durchführung des Wiederherstel-
lungsvorganges, die Tugend, als eine zwar abhängige, aber durchaus
arteigene Erscheinung. Denn die Tugend wird nicht allein durch das
Gut bestimmt, sondern auch durch die arteigene Beschaffenheit
dessen, was wiederhergestellt werden soll, der menschlichen Seele
oder des gesellschaftlichen Gebildes. Anders aber steht es mit dem
Begriffe der Pflicht. Hier ist keine arteigene Grundlage mehr, nichts
grundsätzlich Neues, das zum sittlichen Vorgang hinzukäme. Es ist
lediglich die G ü l t i g k e i t des Gutes — das heißt der Voll-
kommenheit als Ziel —, die im Pflichtbegriffe hervortritt; anders
gesagt, die V e r b i n d l i c h k e i t für Mensch und Gesellschafts-
gebilde, jene Richtung auf das Vollkommene anzunehmen, die durch
das Gut jeweils vorgezeichnet ist. Daher ist „Pflicht“ stets einerlei
mit der ideellen Notwendigkeit, sich — durch Tugend — mit dem
Gute zu erfüllen.
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Damit ist aber die durchaus abgeleitete Stellung des Pflichtbe-
griffes gegeben. Neben dem Gute, neben der Tugend gibt es nicht
noch eine arteigene Pflicht. Es gibt nur die Pflicht, das Gut zu er-
langen, nicht neben den Gütern und Tugenden noch eigene Pflich-
ten. Es gibt wohl eine eigene Tafel der Tugenden, welche der Tafel
der Güter entspricht; es gibt aber daneben nicht noch eine Tafel
der Pflichten. Diese Pflichtentafel müßte mit jener der Tugenden
einerlei sein. Es gibt z. B. die Tugend der L e r n b e f l i s s e n -
h e i t , die zur Erfüllung mit dem Gute, dem Wissen, führen soll;
es gibt die Tugend der F r ö m m i g k e i t neben dem religiösen
Gute (Gott), zu dem sie führen soll. Spricht man von einer „Pflicht“
zur Lernbeflissenheit und zur Frömmigkeit, so drückt man damit
wohl die Gültigkeit, Verbindlichkeit des Gutes und der Tugend
aus, aber man fügt zur Tugend nichts Neues hinzu. Darum, sooft
man versucht, eine Pflicht auszusprechen, spricht man in Wahrheit
eine Tugend aus. Es gibt, wie eine Pflicht zur Tugend der Frömmig-