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Durchführung nach). Diese Umbildung, Umschaffung ist Erziehung,
Um-Erziehung aus eigener Kraft — eigener Freiheit!
In der sittlichen Ausbildung darf man ebensowenig den zweiten
Schritt vor dem ersten machen wie in der Schlacht!
Daß es ganz bestimmte Wege, Verfahren der Sitten- und Geistes-
bildung gebe, war allen Zeiten bekannt, wie die uralte Unterschei-
dung der Wege der Reinigung, Erleuchtung und Einigung (Via
purgativa, Via illuminativa, Via unitiva) beweist. Ihnen war daher
auch bekannt, daß der Mensch seine Freiheit auf a l l e n S t u f e n
arteigen gebrauchen müsse; und daß er nur dann anders h a n -
d e l n könne, wenn er zuvor anders gedacht, anders gestaltet, an-
ders seine Sinnlichkeit gebildet habe! Erst unserer Zeit war es Vor-
behalten, diese Erkenntnis zu verlieren und an ihre Stelle die
plumpe Lehre von der Determination des Willens durch die
„ L u s t - u n d U n l u s t g e w i c h t e “ der Vorstellungen, welche
dadurch zu „Motiven“ würden, zu setzen.
Nicht ein abstrakter „Wille“ ist es also, der „frei“ ist, noch uns
frei macht; sondern eine bestimmte, eine a r t e i g e n e Freiheit
auf allen Teilinhalten und Stufen des Geistes — wir können auch
sagen eine reale Freiheit, keine allgemeine. Je mehr sich diese Frei-
heit erbildet, je Höheres sie schaut, denkt, gestaltet, umso stärker
sind wir — und dadurch frei.
Diese Fälle der Freiheit meint denn auch der Sprachgebrauch,
wenn er z. B. von einem Menschen der Gesellschaft sagt, er könne
sich in allen Formen, oder von einem Künstler, er könne sich auf
allen Gebieten frei bewegen. Wer eine schwierige geistige Arbeit
infolge einer Störung mit Heiterkeit unterbricht, der hat Sicher-
heit, der hat Freiheit — nicht durch eine in der Luft hängende Wil-
lensentscheidung, sondern durch die Fülle innerer geistiger Tätig-
keiten, die, kräftig ausgebildet, überall leicht ausgesetzt werden
können, überall selbstsicher, frei bleiben. Auch der wahre Erzieher
verlangt von seinem Zöglinge keine abstrakte Freiheit, sondern eine
bestimmte, zu der hin er ihn erst bilden muß! Und dasselbe tut die
richtige Strafrechtspflege.
So das Leben überall! Es gibt nicht eine einzige, allgemeine Frei-
heit, es gibt viele a r t e i g e n e Freiheiten; es ist nicht eine ab-
strakte, eine allgemeine Freiheit, sondern es sind lauter gliedhafte,
arteigene Freiheiten, die der Mensch in sich ausbilden muß. Und es