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kennt nur einen Selbsterhaltungstrieb. Er geht davon aus, daß im

ursprünglichen Naturzustande alle Individuen frei und auf sich

selbst gestellt, aber eben infolge dieser Selbstheit einander feind

seien. Es ist die „Furcht aller vor allen“, welche die Menschen be-

herrscht, und zugleich der „Krieg aller gegen alle“ („bellum omnium

contra omnes“). Um diesem Daseinskampf zu entgehen, gründen

sie den Staat, tun sie sich zu einem geordneten Verein zusammen —

also dem Selbsterhaltungstriebe folgend, nicht aus der „geselligen

Natur“ des Menschen heraus, / wie Grotius meinte. Mit diesem

Schritt verzichten sie auf alle ihre Naturrechte und übertragen die-

selben an einen absoluten Herrscher, unter dessen Obhut sie sich

begeben. So wird unmittelbar durch das Entstehen des Staates aus

einem Vertrag der Staat absolutistisch konstruiert, so liegt im

Staatsvertrag selbst der Verzicht auf das grenzenlose Recht des Na-

turzustandes. Der Staat entspringt also begrifflich rein aus den Ein-

zelnen, die auf s i c h s e l b s t gegründet sind.

Diese Gedanken Hobbes’ wurden von B a r u c h S p i n o z a (1632—

1677) aufgenommen. Der ursprüngliche Krieg aller gegen alle führt nach

ihm nicht zu einer Einsetzung absoluter Gewalt, sondern die Bürger

haben sich ihrer natürlichen Freiheit nur so weit zu begeben, als dies

zum Bestande eines geordneten staatlichen Zusammenlebens notwendig

ist.—Die Staatsgewalt wird also von Hobbes einem einzigen, von Spinoza

allen Bürgern, dem Volke, zugeschrieben. Beide aber sehen im Staate ein

Erzeugnis des M a c h t k a m p f e s zwischen den Individuen.

In Deutschland suchte eine Vermittlung zwischen der rein individua-

listisch begründeten Naturrechtstheorie des Hobbes und der teilweise

sozial begründeten des Grotius S a m u e l v o n P u f e n d o r f („De jure

naturae et gentium“, 1672) herzustellen.

Der englische Philosoph

John Locke

(„Two Treatises of Civil

Government“, London 1690) faßt den Naturzustand milder als

Hobbes. Nicht der Krieg aller gegen alle, sondern die Vernunft

herrscht im Naturzustande, Gewalttaten kommen nur vereinzelt

vor. Durch den Staatsvertrag wird dieses Vernunftsverhältnis nur

aktuiert, nicht erst begründet. Auch wird kein absoluter Herrscher

eingesetzt. Locke ist der eigentliche Begründer der Theorie des

k o n s t i t u t i o n e l l e n S t a a t s r e c h t s

1

.

Durch Locke erwuchs die sogenannte Philosophie der Aufklä-

rung, ein trockener Rationalismus (ihr Schlagwort war: vernunft-

1

Siehe Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu,

unten S. 35.