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kennt nur einen Selbsterhaltungstrieb. Er geht davon aus, daß im
ursprünglichen Naturzustande alle Individuen frei und auf sich
selbst gestellt, aber eben infolge dieser Selbstheit einander feind
seien. Es ist die „Furcht aller vor allen“, welche die Menschen be-
herrscht, und zugleich der „Krieg aller gegen alle“ („bellum omnium
contra omnes“). Um diesem Daseinskampf zu entgehen, gründen
sie den Staat, tun sie sich zu einem geordneten Verein zusammen —
also dem Selbsterhaltungstriebe folgend, nicht aus der „geselligen
Natur“ des Menschen heraus, / wie Grotius meinte. Mit diesem
Schritt verzichten sie auf alle ihre Naturrechte und übertragen die-
selben an einen absoluten Herrscher, unter dessen Obhut sie sich
begeben. So wird unmittelbar durch das Entstehen des Staates aus
einem Vertrag der Staat absolutistisch konstruiert, so liegt im
Staatsvertrag selbst der Verzicht auf das grenzenlose Recht des Na-
turzustandes. Der Staat entspringt also begrifflich rein aus den Ein-
zelnen, die auf s i c h s e l b s t gegründet sind.
Diese Gedanken Hobbes’ wurden von B a r u c h S p i n o z a (1632—
1677) aufgenommen. Der ursprüngliche Krieg aller gegen alle führt nach
ihm nicht zu einer Einsetzung absoluter Gewalt, sondern die Bürger
haben sich ihrer natürlichen Freiheit nur so weit zu begeben, als dies
zum Bestande eines geordneten staatlichen Zusammenlebens notwendig
ist.—Die Staatsgewalt wird also von Hobbes einem einzigen, von Spinoza
allen Bürgern, dem Volke, zugeschrieben. Beide aber sehen im Staate ein
Erzeugnis des M a c h t k a m p f e s zwischen den Individuen.
In Deutschland suchte eine Vermittlung zwischen der rein individua-
listisch begründeten Naturrechtstheorie des Hobbes und der teilweise
sozial begründeten des Grotius S a m u e l v o n P u f e n d o r f („De jure
naturae et gentium“, 1672) herzustellen.
Der englische Philosoph
John Locke
(„Two Treatises of Civil
Government“, London 1690) faßt den Naturzustand milder als
Hobbes. Nicht der Krieg aller gegen alle, sondern die Vernunft
herrscht im Naturzustande, Gewalttaten kommen nur vereinzelt
vor. Durch den Staatsvertrag wird dieses Vernunftsverhältnis nur
aktuiert, nicht erst begründet. Auch wird kein absoluter Herrscher
eingesetzt. Locke ist der eigentliche Begründer der Theorie des
k o n s t i t u t i o n e l l e n S t a a t s r e c h t s
1
.
Durch Locke erwuchs die sogenannte Philosophie der Aufklä-
rung, ein trockener Rationalismus (ihr Schlagwort war: vernunft-
1
Siehe Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu,
unten S. 35.