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den kühnen Plänen des schottischen Abenteurers und Finanzmannes
John Law
an
1
.
John Law stellte eine eigene Kreditgeldtheorie auf, derzufolge
nicht die in ihrem Werte schwankenden Edelmetalle Gold und Sil-
ber, sondern Grund und Boden das beste Geld, der beste und be-
ständigste Wertmaßstab seien. Allerdings könne der Boden nicht in
Umlauf gebracht werden. Man müsse ihn daher durch papierne
Hypothekenscheine gleichsam vertreten lassen und so mobilisieren.
Es solle deshalb im Innern des Landes (nicht auch gegenüber dem
Auslande, wo Metallgeld bleiben müsse) ausschließlich Papiergeld,
dessen Deckung der Grund und Boden sei, Verwendung finden.
Dieses Papiergeld sei besseres Geld als Silber. „Denn die Länder
bringen herfür, aber das Silber ist schon hervorgebracht.“ „Die
[Land-]Güter können keine von ihren Nutzungen verlieren.. .
aber das Geld kann sein Gepräge, folglich an seinem Preis. .. ver-
lieren.“
2
Und daraus folgerte Law weiter: Vermehrung des Kredites
bedeute soviel wie Vermehrung wirklichen Geldes, und: Kredit sei
daher selbständiges, neues Kapital. Am bezeichnendsten für diese
Ansicht vom Wesen des Kredites ist sein berühmt gewordener Satz:
„C’est au souverain à donner le crédit, et non à le recevoir“ —
der H e r r s c h e r , d a s h e i ß t a l l g e m e i n e r : d e r
S c h u l d -
n e r , g i b t d e n K r e d i t , e r e m p f ä n g t i h n n i c h t !
In Frankreich erblickte der Regent. Herzog Philipp von Orleans in
Laws Ideen die letzte Zuflucht. Im Mai 1716 erfolgte die Gründung der /
„Banque Générale“ als Privatnotenbank Laws, die anfänglich gute Er-
folge hatte; 1717 erfolgte die Verbindung der Bank mit der „Mississippi-
Kompagnie“ und 1718 die Erhebung ihrer Noten zum Staatspapiergeld.
Es wurden Noten in ungeheuren Mengen ausgegeben, allerdings nicht
im Sinne des früheren Hypothekenbank-Planes von Law, da sie nicht
auf die Verpfändung von Grundstücken beruhten, sondern im Sinne
seiner späteren Ansicht, daß der Staat auf Grund seines eigenen Kre-
dites Papiergeld ausgeben könne. Nach einem kurzen Rausche folgte ein
jäher Kurssturz des Papiergeldes im Jahre 1720, der schließlich zur Flucht
Laws und zur Ansage des Staatsbankerotts (1721 und 1722) führte. Law
starb 1729 in völliger Armut in Venedig.
1
John Law: Money and Trade, Edinburgh 1703; deutsch Leipzig
1720 unter dem Namen: Herrn Laws Gedanken vom Waren- und Geld-
handel.
2
Herrn Laws Gedanken vom Waren- und Geldhandel, S. 115.