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im Papiergeld nur eine formale, das heißt nicht waren- und lei-
stungsmäßig, sondern nur rechtlich fundierte Kaufkraft sieht. Es ist
wichtig, hierüber volle Klarheit zu erlangen.
Leihe oder Kredit liegt vor, wenn A dem B Geld oder Waren
gibt, wofür B aber keine Gegenleistung bietet, sondern nur ver-
spricht, es später zu tun. Dieses Versprechen kann schriftlich, z. B.
durch einen Wechsel (ein besonderes strenges Schuldversprechen),
geschehen, mit dem aber A wieder seine Schulden, z. B. an C, zu
bezahlen vermag, an den er den Wechsel weitergibt.
Wird das Geliehene verzehrt, so spricht man von „Verbrauchskredit“,
wird es zur Erzeugung verwendet, z. B. zur Einstellung neuer Arbeiter,
von „Erzeugungskredit“. Nur letzterer wird im folgenden betrachtet. —
Der moderne Hauptkreditgeber, die Bank, gibt in der Regel nicht Bar-
geld, sondern räumt ein Guthaben auf Überweisungskonto ein („G i r a 1 -
g e 1 d“).
Wesentlich bei jedem Erzeugungskredit ist, daß B mit jenen
Geldern oder Gütern arbeitet, die nicht in seiner eignen, sondern in
einer fremden Wirtschaft, der des A, erspart wurden. Hiermit ist
aber eine neue Verbindung, eine neue G e m e i n s a m k e i t zwi-
schen Wirtschaften gestiftet, welche früher getrennt waren, die der
ersparenden und der nutzbar machenden Wirtschaft. Zwischen die-
sen herrscht zwar insofern einfache Gegenseitigkeit, als ebenso die
hinausleihende Wirtschaft (der Sparer oder der Waren liefernde Er-
zeuger) auf die hereinleihende angewiesen ist (um die Überschüsse
fruchtbar unterzubringen), wie die hereinleihende auf die hinaus-
leihende (um neues Kapital zu erhalten). Andererseits aber herrscht
doch eine Abstufung zwischen diesen Gliedern, da nämlich die hin-
ausleihende Wirtschaft insofern die Führung, den V o r r a n g hat,
als bei der hereinleihenden die e i g e n e W i r t s c h a f t s k r a f t
n i c h t a u s r e i c h t , um jene Überschüsse zu bilden, die für Aus-
dehnung oder Fortsetzung des Betriebes nötig sind; und insofern
die hinausleihende bestimmt, wem sie leiht, wessen Betrieb daher
ausgedehnt werden kann. Insofern also Kredit überhaupt in An-
spruch genommen werden muß, gilt demgemäß / der Satz: L e i h e
i s t v o r N u t z u n g , Finanzkapital ist vor Industriekapital, das
heißt, Kreditgeber hat den Vorrang vor Kreditnehmer
1
.
Ein zweiter Hauptpunkt des Kreditbegriffes ist das zeitliche Ausein-
anderfallen der Überlassung des Geliehenen und der Rückzahlung. B
1
Vgl. unten S. 221; das Gegenteil behauptet Law, siehe oben S. 43.