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im Papiergeld nur eine formale, das heißt nicht waren- und lei-

stungsmäßig, sondern nur rechtlich fundierte Kaufkraft sieht. Es ist

wichtig, hierüber volle Klarheit zu erlangen.

Leihe oder Kredit liegt vor, wenn A dem B Geld oder Waren

gibt, wofür B aber keine Gegenleistung bietet, sondern nur ver-

spricht, es später zu tun. Dieses Versprechen kann schriftlich, z. B.

durch einen Wechsel (ein besonderes strenges Schuldversprechen),

geschehen, mit dem aber A wieder seine Schulden, z. B. an C, zu

bezahlen vermag, an den er den Wechsel weitergibt.

Wird das Geliehene verzehrt, so spricht man von „Verbrauchskredit“,

wird es zur Erzeugung verwendet, z. B. zur Einstellung neuer Arbeiter,

von „Erzeugungskredit“. Nur letzterer wird im folgenden betrachtet. —

Der moderne Hauptkreditgeber, die Bank, gibt in der Regel nicht Bar-

geld, sondern räumt ein Guthaben auf Überweisungskonto ein („G i r a 1 -

g e 1 d“).

Wesentlich bei jedem Erzeugungskredit ist, daß B mit jenen

Geldern oder Gütern arbeitet, die nicht in seiner eignen, sondern in

einer fremden Wirtschaft, der des A, erspart wurden. Hiermit ist

aber eine neue Verbindung, eine neue G e m e i n s a m k e i t zwi-

schen Wirtschaften gestiftet, welche früher getrennt waren, die der

ersparenden und der nutzbar machenden Wirtschaft. Zwischen die-

sen herrscht zwar insofern einfache Gegenseitigkeit, als ebenso die

hinausleihende Wirtschaft (der Sparer oder der Waren liefernde Er-

zeuger) auf die hereinleihende angewiesen ist (um die Überschüsse

fruchtbar unterzubringen), wie die hereinleihende auf die hinaus-

leihende (um neues Kapital zu erhalten). Andererseits aber herrscht

doch eine Abstufung zwischen diesen Gliedern, da nämlich die hin-

ausleihende Wirtschaft insofern die Führung, den V o r r a n g hat,

als bei der hereinleihenden die e i g e n e W i r t s c h a f t s k r a f t

n i c h t a u s r e i c h t , um jene Überschüsse zu bilden, die für Aus-

dehnung oder Fortsetzung des Betriebes nötig sind; und insofern

die hinausleihende bestimmt, wem sie leiht, wessen Betrieb daher

ausgedehnt werden kann. Insofern also Kredit überhaupt in An-

spruch genommen werden muß, gilt demgemäß / der Satz: L e i h e

i s t v o r N u t z u n g , Finanzkapital ist vor Industriekapital, das

heißt, Kreditgeber hat den Vorrang vor Kreditnehmer

1

.

Ein zweiter Hauptpunkt des Kreditbegriffes ist das zeitliche Ausein-

anderfallen der Überlassung des Geliehenen und der Rückzahlung. B

1

Vgl. unten S. 221; das Gegenteil behauptet Law, siehe oben S. 43.