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bar: Begriff der Gleichwichtigkeit aller Leistungen zur Erreichung eines

b e s t i m m t e n Leistungsstandes oder Gesamtnutzens. — Wenn wir

Zielen nachstreben, die wir wirtschaftlicherweise nicht befriedigen kön-

nen — z. B. plötzlich tausendmal so viele Lehrpersonen in Deutschland

anstellen würden als vorher — dann arbeiten wir allerdings unfruchtbar,

weil dann eine unnütze Überfülle an Bildungsarbeit geleistet werden

würde, während andere Ziele, z. B. der Nahrung und Wohnung, ungestillt

blieben. Ganz dasselbe trifft aber ein, wenn man die Anzahl der Bauern

vertausendfacht! Die Sicherstellung der wichtigeren Güter vor den je-

weils unwichtigeren heißt also nichts anderes als: daß die sinnvolle Ver-

hältnismäßigkeit aller Erzeugungszweige in der Volkswirtschaft gewahrt

bleibe; denn bei richtig abgestimmtem Gliederbau der Wirtschaft ist kein

Glied unfruchtbar.

Aus allem folgt, daß Handel, Gewerbe, geistige Berufe in Wahrheit

kein abgeleitetes Einkommen haben, sondern ebenso ursprünglich hervor-

bringen wie die Urerzeugung.

d.

Der Gutsbegriff

Aus dem Bisherigen geht die Wichtigkeit des Gutsbegriffes für

das gesamte volkswirtschaftliche Denken hervor. Die Bestimmung

dessen, was ein Gut sei, ist für die Entscheidung darüber, wer pro-

duktiv, das heißt Güter herstellend wirtschaftet, grundlegend.

Wenn noch heute meistens die Lehrbücher sagen, die Tätigkeit der

Lehrer, Gelehrten, Ärzte, Staatsmänner und Politiker, des Handels,

der Spekulation sei unfruchtbar und nur möglich, weil Bauern und

Gewerbetreibende ihnen das Einkommen liefern, sie „erhalten“; ihr

Einkommen sei daher „ab- / geleiteter“ Natur, so ist das einer sol-

chen Fassung des Gutsbegriffes zuzuschreiben, die nur Sachgegen-

stände, nicht aber Immaterielles, als Güter anerkennt. Wie aber die

gewerbliche Erzeugung nicht „steril“ ist, sind auch die geistigen Be-

rufe und der Handel nicht „steril“ — sofern sie für die Erreichung

eines Zieles etwas l e i s t e n

1

. Demgemäß muß als Gut jedes Mittel,

sei es ein Stoff (Sachgut), ein persönlicher Dienst, eine Kenntnis

(geistiges Gut), ein Verhältnis, ein Recht, betrachtet werden, sofern

es in den Zusammenhang wirtschaftlicher Tätigkeit passiv eingeht.

Gut ist das p a s s i v e M i t t e l , Handlung das aktive (genauer:

verhältnismäßig aktive). Die Gutseigenschaft ist daher unabhängig

von der stofflichen oder geistigen Artung. Wirtschaftlich fruchtbar

ist dann jede Tätigkeit, die ein Gut hervorbringt, wenn sie die Be-

dingungen der Fruchtbarkeit, besonders „Verhältnismäßigkeit“ und

1

Wie oben S. 60 f. dargelegt.