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heit aus. Denn der Wettbewerb zwingt jeden zur angestrengtesten

Entfaltung seiner Kräfte, zu möglichst billigen Herstellungskosten.

Der eine, so könnte man sagen, ist der Wächter des anderen. Alle

Schichten der Gesellschaft finden dabei ihren Vorteil: Die Verbrau-

cher werden aufs reichste mit den billigsten Gütern versorgt, die

Unternehmer können unbehindert ihre Kräfte verwerten und die

Arbeiter ihre Beschäftigung dort suchen, wo sie die beste Bezahlung

finden. Auf diese Weise wird ein Zustand der „ s o z i a l e n H a r -

m o n i e “ erreicht werden. Gleichzeitig betätigt sich dadurch jeder

auf die seinen Fähigkeiten angemessenste und natürlichste Weise. So

wird die beste volkswirtschaftliche Arbeitsteilung hervorgerufen, es

überwindet die Gesellschaft in ihrem eigenen Mechanismus den ihr

ursprünglich feindlichen eigennützigen Grundsatz und ermöglicht

jedem in der Wahrung des eigenen Vorteils die Befolgung seines

natürlichen Rechtes. — Demgemäß haben die alten feudalen Ge-

bundenheiten, die Trennung von Stadt und Land, die Absatz- und

Preisregelung, die merkantilen Gebundenheiten in Zollwesen, Mo-

nopolen, Reglementierung wegzufallen; Bauernbefreiung, Berufs-

und Gewerbefreiheit, Freizügigkeit sowie politische Freiheiten soll-

ten an ihre Stelle treten.

Insbesondere ergab sich daraus die folgenschwere Forderung

nach Zoll- und Handelsfreiheit. Smiths Theorie des Freihandels war

folgende: Bei völlig freiem Handel wird schließlich durch die Wirk-

samkeit des Wettbewerbes jedes Land jene Waren erzeugen, die es

seinen natürlichen Erzeugungsbedingungen gemäß am billigsten

herstellen kann. Es wird sich so eine natürliche zwischenstaatliche

Arbeitsteilung herausbilden, bei der jedes Volk am meisten seinen

Vorteil findet: denn es kann auf dem freien Weltmarkte am billig-

sten einkaufen, während es selber seine Erzeugnisse, die es kraft

seiner natürlichen Bedingungen dafür am billigsten herstellt, aufs

vorteilhafteste verkaufen kann. „Bei jedem klugen Hausvater ist

der Grundsatz, niemals im Hause etwas machen zu lassen, was er

billiger kaufen kann.“

1

Smith war dennoch in der praktischen Anwendung kein radikaler,

sondern gemäßigter Freihändler. Er erkannte die Berechtigung von / so-

genannten F i n a n z z ö l l e n (in der Höhe der inneren Steuern) an;

ebenso von Vergeltungszöllen gegen das Ausland, wenn dieses keine Zoll-

1

Adam Smith: Wealth of Nations, IV., 2., ebenda S. 237.