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Substanzbegriff überall auflöst, muß er auch den Menschen als

Substanz verneinen, also das Ich, die Seele atomisieren — und damit

vernichten.

Das leuchtet eigentlich von selbst ein. Aber in unserer verhärteten

Zeit ist es nötig, diesen wichtigen Punkt nochmals näher zu erklä-

ren. Es ist ein durch alles hindurchgehender und unheilbarer Wider-

spruch, der sich uns hier enthüllt. Der Empirismus zieht aus, das

Einzelwesen zu retten (weil er das Allgemeine, das Über-Dir, das

Metaphysische nicht anerkennen will), und er kehrt heim, nachdem

er es vernichtet hat. Er löst zuerst die Einheit, Substantialität des

Ichs auf (siehe Punkt 4); er löst auch die schöpferische Selbsttätig-

keit des Ichs auf, indem er es atomisiert; er läßt endlich im Wech-

sel der Atome die Einerleiheit des Ichs untergehen — und hat es

damit dreifach zerstört. In der Erkenntnistheorie beginnt er beim

Subjekt; in der Logik beim Einzelbegriffe (nicht beim Gattungs-

begriffe) und der Einzelvorstellung (nicht der Allgemeinvorstel-

lung); in der Sittenlehre geht er vom Nutzen des Einzelnen aus,

von seiner konkreten Lust; in der Gesellschaftslehre vom freien

Einzelnen im vorgesellschaftlichen Zustande, von seiner grundsätz-

lichen Autarkie — aber überall verneint er zuletzt unvermeidlich

die selbständige, geistige, freie Persönlichkeit, die einzigartige, un-

wiederholbare Individualität als das, was Sinn und Ganzheit haben

und seiner selbst mächtig sein müßte; denn

er

verwandelt

die

Erkenntnistheorie

in

Seelenlehre;

die Seelenlehre in eine Naturwissenschaft, und zwar der seelischen

Atomistik, indem alles seelische Geschehen in einen Assoziations-

mechanismus der Einzelvorstellungen (oder in einen entsprechenden

Mechanismus) aufgelöst und der Wille durch mechanische Wirksam-

keit der Lust- und Unlustgewichte der Vorstellungen bestimmt wird

(Determinismus); ebenso soll

in der Sittenlehre eine eindeutige Lust- und Unlustrechnung den

Einzelnen bestimmen (Hedonismus, Utilitarismus);

in der Staatslehre ihn die Bindung durch den Staatsvertrag be-

stimmen (staatliche Atomistik);

in der Wirtschaftslehre ihn der Eigennutz und das daraus folgende

Naturgesetz der Preisbildung auf dem Markte bestimmen; endlich:

in der gesamten Gesellschaftslehre wird der Einzelne durch die /