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Merkmale). Richtig könnte es gerade nach Kantischer Voraussetzung nur sein, vom
A n s i c h d e r D i n g e zu sprechen.
Unleugbar ist der Vorzug dieser Kantischen Lehre der, daß das
Jenseits nicht naturalistisch, nicht anthropomorph faßbar sei, son-
dern in ein hohes Geheimnis gehüllt. Dennoch ist sie abzulehnen,
wie aus der früher
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dargelegten Unhaltbarkeit eines bloß formalen
Apriori folgt, das keine Entsprechung in der Objektivität der Natur
haben soll. Es liegt also nicht im Begriffe des Apriori selbst, einen
wesenhaften Gegensatz zwischen dem Erkennenden und dem Er-
kannten, dem Subjekt und dem Objekt anzunehmen. Kant bewies
durch keinen seiner Lehrbegriffe, daß durch ein Apriori das Er-
kannte an s i c h (das heißt abgesehen vom Erkennenden) etwas
anderes würde, als es im Erkenntnisbilde, in der Bestimmung des
Erkennenden, ist. Kant hat nichts dagegen zu sagen gewußt, daß das,
was in der Bildung der Vorstellung vor sich geht, nicht auch, freilich
nur entsprechungsweise, im objektiven Sein geschehe! Die einzige
Voraussetzung vielmehr, aus der sich bei Kant der unheilbare Wi-
derspruch von Ansich der Dinge und Vorstellung ergab, war die
Subjektivität des Apriori. Diese aber übernahm er ungeprüft vom
sensualistischen Empirismus. Sie ist in sich widerspruchsvoll, wie
schon Kantens eigener Begriff des „Bewußtsein überhaupt“, der Ver-
nunft, die in allen Individuen gleich ist, also ein Objektives aufstellt.
Was den entscheidenden Fehler Kantens allein vermeiden kann,
ist: Die Ü b e r w i n d u n g d e s S u b j e k t i v i s m u s , die
Begründung des Ob- / jektivismus. Der Gedanke eines objektiven
Apriori verlangt aber, daß das Ansich und das Füruns, trotz aller
Brüchigkeit und Unvollkommenheit unseres Erkennens, doch keine
grundsätzlichen Gegensätze aufweise. Dazu gehören allerdings Sy-
stemvoraussetzungen, die Kant nicht hatte, die erst der ontologische
Idealismus besitzt.
Der enge Zusammenhang der Kantischen Trennung von Erscheinung und Ding
an sich mit der falschen Trennung von Sinneserfahrung und Verstand (die oben
schon berührt wurde); ferner mit seiner falschen Lehre von R a u m u n d
Z e i t , als dem angeblichen Apriori der sinnlichen Anschauung ergibt sich aus
dem Bisherigen von selbst.
Daß Raum und Zeit die umfassendsten Bestimmungen des gesamten Naturbil-
des, nur subjektiv-apriori seien und nicht auch der Naturwelt zukommen, dafür
konnte Kant nicht den Schatten eines Beweises erbringen.
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Siehe oben S. 104 f.