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Merkmale). Richtig könnte es gerade nach Kantischer Voraussetzung nur sein, vom

A n s i c h d e r D i n g e zu sprechen.

Unleugbar ist der Vorzug dieser Kantischen Lehre der, daß das

Jenseits nicht naturalistisch, nicht anthropomorph faßbar sei, son-

dern in ein hohes Geheimnis gehüllt. Dennoch ist sie abzulehnen,

wie aus der früher

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dargelegten Unhaltbarkeit eines bloß formalen

Apriori folgt, das keine Entsprechung in der Objektivität der Natur

haben soll. Es liegt also nicht im Begriffe des Apriori selbst, einen

wesenhaften Gegensatz zwischen dem Erkennenden und dem Er-

kannten, dem Subjekt und dem Objekt anzunehmen. Kant bewies

durch keinen seiner Lehrbegriffe, daß durch ein Apriori das Er-

kannte an s i c h (das heißt abgesehen vom Erkennenden) etwas

anderes würde, als es im Erkenntnisbilde, in der Bestimmung des

Erkennenden, ist. Kant hat nichts dagegen zu sagen gewußt, daß das,

was in der Bildung der Vorstellung vor sich geht, nicht auch, freilich

nur entsprechungsweise, im objektiven Sein geschehe! Die einzige

Voraussetzung vielmehr, aus der sich bei Kant der unheilbare Wi-

derspruch von Ansich der Dinge und Vorstellung ergab, war die

Subjektivität des Apriori. Diese aber übernahm er ungeprüft vom

sensualistischen Empirismus. Sie ist in sich widerspruchsvoll, wie

schon Kantens eigener Begriff des „Bewußtsein überhaupt“, der Ver-

nunft, die in allen Individuen gleich ist, also ein Objektives aufstellt.

Was den entscheidenden Fehler Kantens allein vermeiden kann,

ist: Die Ü b e r w i n d u n g d e s S u b j e k t i v i s m u s , die

Begründung des Ob- / jektivismus. Der Gedanke eines objektiven

Apriori verlangt aber, daß das Ansich und das Füruns, trotz aller

Brüchigkeit und Unvollkommenheit unseres Erkennens, doch keine

grundsätzlichen Gegensätze aufweise. Dazu gehören allerdings Sy-

stemvoraussetzungen, die Kant nicht hatte, die erst der ontologische

Idealismus besitzt.

Der enge Zusammenhang der Kantischen Trennung von Erscheinung und Ding

an sich mit der falschen Trennung von Sinneserfahrung und Verstand (die oben

schon berührt wurde); ferner mit seiner falschen Lehre von R a u m u n d

Z e i t , als dem angeblichen Apriori der sinnlichen Anschauung ergibt sich aus

dem Bisherigen von selbst.

Daß Raum und Zeit die umfassendsten Bestimmungen des gesamten Naturbil-

des, nur subjektiv-apriori seien und nicht auch der Naturwelt zukommen, dafür

konnte Kant nicht den Schatten eines Beweises erbringen.

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Siehe oben S. 104 f.