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duktionsfaktoren) in den Mittelpunkt stellt. Dieser Erklärungsversuch

scheitert aber an der grundsätzlichen Undurchführbarkeit des mathema-

tischen Verfahrens

1

sowie daran, daß die Nachfrage nicht nur einen In-

begriff von Kaufkraft (das heißt ein Gegenangebot von Gütern) darstellt,

sondern darüber hinaus an der Gültigkeit der nachgefragten Güter als

Mittel für die Ziele, also an einer rangordnungsmäßigen, gliedhaften,

leistungsmäßigen, nicht an einer mengenhaften Bestimmtheit hängt; end-

lich an der öfters erwähnten U n v e r b r a u c h l i c h k e i t , wonach

weder Kosten m e n g e n noch Angebots- und Nachfrage m e n g e n

eindeutig sind

2

.

'

c. Verteilungslehre

Ricardos Verteilungslehre ist wie die Smiths eine S o n d e r -

p r e i s l e h r e , nämlich von Boden, Arbeit und Kapital.

α

.

G r u n d r e n t e n l e h r e

Sie ist heute fast allgemein anerkannt, jedoch mit Unrecht.

Denn erstens hat der Boden nicht jene Sonderstellung, wie Ricardo

sie ihm zuweist, da ja auch, wie erwähnt, die besondere Geschick-

lichkeit des Arbeiters, die bessere Maschine (Erfindung), der besser

gelegene und der besser organisierte Betrieb vor anderen einen

Vorzugsgewinn hat, ja zuletzt jedes gliedhafte Mittel einzigartig

ist, also ü b e r a l l monopolähnliche Verhältnisse, „Renten“ be-

stehen

3

. — Vor allem aber ist zweitens jener Begriff der „Rente“,

den Ricardo einführte, nämlich als Abzug vom Arbeitsertrage an-

derer (die „Differential“rente müssen ja nach Ricardo die Verbrau-

cher bezahlen) unhaltbar. Das Wesen der Rente ist unseres Erachtens

vielmehr: S o n d e r v e r g ü t u n g f ü r e i n e f ü h r e n d e L e i -

s t u n g z u s e i n . Die Sondervergütungen für führende Leistungen

sind grundsätzlich kein Abzug vom Arbeitsertrage anderer; sie

entsprechen vielmehr dem Umstande, daß die geführten Leistungen

(z. B. ausführende Arbeiten) ohne die führenden Leistungen (z. B.

Erfindungen, leitende Arbeiten, bessere Böden) nicht oder nur

gemindert möglich wären.

Der gesamte Rentenbegriff muß anders gefaßt, er muß 1. von der

führenden Art der Leistung her verstanden werden (die führende Lei-

stung ist meist u n v e r b r a u c h l i c h , z. B. die Erfinderleistung, der

die Erfinderrente entspricht); 2. die Rente darf nicht vom Einzelertrage

aus, sie muß vom Gesamtertrage der führenden, das heißt der jeweils

h ö h e r e n G a n z h e i t her verstanden werden. Wenn z. B. Island als

1

Siehe unten S. 222.

2

Siehe oben S. 104 und öfter.

3

Siehe unten S. 204.