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Diese Einteilung weicht von der früher in meinem Buche „Der Schöpfungsgang

des Geistes

1

“ entwickelten zum Teil ab. Und zwar insofern, als dort

1.

das Gezweiungsbewußtsein von dem Gesichtspunkte aus, daß es für alle

Stufen nötig sei, an den Schluß gestellt wurde, während mich oben die Er-

wägung dieser Eigenschaft als einer alles v o r b e d i n g e n d e n bestimmte,

es an die Spitze zu stellen, was außerdem seiner, auch im „Schöpfungsgang“

betonten, hohen Rangstellung entspricht; und als

2.

das Gezweiungsbewußtsein vom sittlichen / Bewußtsein dort nicht strenge

getrennt wurde, während jetzt das sittliche Bewußtsein auf die Vervollkomm-

nung überhaupt, nicht nur auf die für alle Sittenlehre allerdings beherrschend

wichtige Vervollkommnung in den Gemeinschaftsverhältnissen gegründet wurde;

endlich als

3.

die Verarbeitung dort als eigene Stufe von der Eingebung getrennt wurde,

während es sich als richtiger erweist, die Verarbeitung innerhalb derselben

Stufe jeweils nur als eigene Unterstufe zu behandeln.

Die Einteilung in meiner „Gesellschaftslehre

2

“ gehört dem gesellschaft-

lichen Gesamtgeiste an, kann daher mit der hier gegebenen des subjektiven

Geistes nicht übereinstimmen.

/

1

Der Schöpfungsgang des Geistes, Jena 1928, S. 218 ff.

2

Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 249 ff.