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Der Glaube erweist sich mit all dem als arteigen nicht nur, son-

dern auch als notwendig. Arteigene (spezifische) Geistestatsache ist

er, weil durch das Enthaltensein des subjektiven Geistes im All

bedingt; notwendige, weil sich der Geist des Enthaltenseins im All

nicht entschlagen kann. Auch der Pantheist, auch der Atheist

schwelgt im Naturgefühl, im Rausche des Enthaltenseins im Natur-

ganzen, im All, in dessen Ausgliederungsmacht. Der Atheist leugnet

damit nur einen bestimmten Begriff Gottes, nicht das Übermächtige,

Unnennbare selbst.

Noch müssen wir bei der grundlegend wichtigen Tatsache verwei-

len, daß das übersinnliche Bewußtsein nicht in sich selbst bestimmt,

konkretisiert sei. Kann die befassende höchste Ganzheit als über-

gegenständlich nicht gegenständlich werden, kann daher das Be-

wußtsein dieses Übergegenständlichen, der Glaube, eine Bestimmt-

heit, Konkretion in sich selbst nicht finden, so fragt es sich, wie er

dann aber je als geschichtlicher, mithin doch bestimmter, konkreter

Glaube erscheinen könne. Das kann nur erreicht werden durch

Vermittlung anderer Geistesinhalte. E r s t a n s p ä t e r e n G e i -

s t e s s t u f e n k a n n A n d a c h t u n d G l a u b e s i c h v e r -

w i r k l i c h e n , nämlich an der Gemeinschaft, am Wissen, an

sinnbildlicher Darstellung der Kunst, wodurch er sich weiterhin in

Handlungen auswirken, bewähren muß. Der Glaube als Glaube,

bloß und ungeformt, kann sich selbst nicht bestimmen, er muß

gewußt, gestaltet und bewährt werden.

Das heißt es, wenn wir sagen, das übersinnliche Bewußtsein sei

zwar ursprünglich, aber erst durch Vermittlung anderer Geistes-

inhalte bestimmbar. Das Geheimnis seines Wesens kann / in allen

Vermittlungen nicht erschöpft werden. Es löst sich das Rätsel, daß,

was Ahnung des Übersinnlichen, was Andacht und Glaube sei,

zwar unmittelbar innerlich erfahren werde, daß es aber in sich

selber dennoch keine Bestimmtheit finde.

Der Glaube ist keine dingliche Erfahrung, sondern ein Same, der

erst aufgehen muß, aufgehen an anderen Geistestaten. Wohl spricht

man mit Recht von „religiöser Erfahrung“, aber nicht im selben

Sinne wie von sinnlicher Erfahrung oder Wissens- und Kunsterfah-

rung, die immer gegenständlich ist.

Das übersinnliche Bewußtsein nimmt, so kann man das Obige

auch ausdrücken, die Natur einer sämtliche Inhalte des Bewußtseins