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theismus erweisen sich als die einfachsten Grundhaltungen über-
sinnlichen Bewußtseins; Zweifel, romantisches Ringen, innere Glau-
bensgewißheit erweisen sich als Grade, die bei allen Grundhaltungen
Vorkommen
1
; ferner zeigt sich die verschiedene Konkretisierung
dieser religiösen (und religiös-metaphysischen) Grundhaltungen
an jeweils anderem Wissen einer Kultur, anderer Kunst, anderer
Staatlich- / keit, anderer Sinnlichkeit usw. als eine geistesge-
schichtliche Notwendigkeit, welche aber den letzten Wahrheits-
kern der geschichtlichen Religionen nicht in Frage stellt, ihn viel-
mehr insofern bestätigt, als sie das Ausformende und Konkreti-
sierende von dem reinen Wesenskerne zu unterscheiden gestattet.
Dazu kommt, daß die Verpersönlichung des Übersinnlichen aus
einer inneren Notwendigkeit des Geistes, nicht etwa in naturali-
stisch-empiristischem Sinne, sondern im Sinne des Ganzheitsgefü-
ges des Geistes sich ergab. Freilich liegt in der Verpersönlichung
zum Teil etwas Sinnbildliches, aber ein Sinnbildliches, das Wahr-
heitsgehalt besitzt, weil es nicht willkürlich und zufällig ist
2
. End-
lich wurde auch eine andere Grundtatsache der Religionsgeschichte
aus dem Begriffe des übersinnlichen Bewußtseins verständlich, daß
nämlich alle geschichtlichen Religionen auf Offenbarungen ihrer
Stifter beruhen. Auch hier ist das geschichtlich Wechselnde keines-
wegs von solcher Art, daß es den Wahrheitskern der Sache selbst
zu vernichten vermöchte.
2.
Die subjektiven Erscheinungsformen des übersinnlichen
Bewußtseins
Allen Formen der Religion sind bestimmte subjektive Äußerun-
gen des übersinnlichen Bewußtseins gemeinsam. Es sind dies: das
G e b e t und die sich daraus ergebende stetige Religionsübung,
der G o t t e s d i e n s t o d e r Ku l t u s. Freilich können beide,
1
Darüber mehr in meiner Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 331 ff.
und 340 ff.; Geschichtsphilosophie (= Ergänzungsbände zur Sammlung Herd-
Hamme, Bd 5), Jena 1932, S. 431 ff.; Gesellschaftsphilosophie, München 1928,
S. 75 f.
2
Über den Begriff des Überpersönlichen vgl. in späterem Zusammenhange
der Rückverbundenheit.