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1. Ursprünglichkeit und arteigene Bestimmtheit des Erlebnisses,

was im Vergleiche zu dem Glaubensbewußtsein, das in sich selber

nicht bestimmbar, nicht konkretisierbar erschien, neu ist;

2.

Gegenseitigkeit der Bewußtseinstatsachen im ontologischen

Sinne, das heißt: ein geistiges Aneinander-Werden findet in / der

Gezweiung statt (nicht ein Allein-Tun der Geister, die n a c h -

t r ä g l i c h in „Beziehung“, in Hinordnung zueinander träten,

denn sie w e r d e n erst in dieser Hinordnung); aus diesem

Grunde:

3. Gliedhaftigkeit als durchgängige Wesenheit des subjektiven

Geistes oder was dasselbe von anderer Seite her gesehen ist:

4.

Enthaltensein in der Gezweiung. Und das reine Bewußtsein

dieses Enthaltenseins ist L i e b e . Liebe ist Einerleiheitsbewußtsein

des einen Geistes mit dem andern.

Zu 1: U r s p r ü n g l i c h k e i t . Über diesen Punkt haben wir

uns schon hinlänglich ausgesprochen

1

. Es verbleibt nur noch der

Hinweis, daß nun die Gründe für das Mißlingen aller sensualisti-

schen und individualistischen Ableitungsversuche des „Du-Erleb-

nisses“ aus „Analogieschlüssen“ (die das Ich auf Grund seiner Erfah-

rungen machen soll) offenbar sind. Das Ursprüngliche, das Arteigene

kann nur unmittelbar gegeben sein oder gar nicht. Der Seelen-

blinde, so lehrt denn auch die Erfahrung, stößt mit seinen „Schlüs-

sen“ nicht zum Mitgefühl, zum Du vor. Auch hier erkennen wir,

daß der Erfahrungsseelenlehre durchaus die Begriffsmittel fehlen,

um das „Du-Erlebnis“ zu begründen. Der Sensualismus kommt

grundsätzlich über den Subjektivismus, ja über den S o l i p s i s -

m u s (die Lehre, daß der Einzelne allein bestünde, alles andere

nur seine Empfindung sei) nicht hinaus! Erst der Begriff der Glied-

haftigkeit des subjektiven Geistes ermöglicht das. Damit sind auch

sämtliche neueren Schulen der Seelenlehre, die zuletzt alle noch am

Sensualismus haften, gerichtet.

Zu 2: G e g e n s e i t i g k e i t . Die Gegenseitigkeit des geistigen

Werdens, die in der Gezweiung liegt, ist von uns gleichfalls oft

genug erörtert worden, so daß sich eine weitere Begründung hier

erübrigt.

1

Siehe oben S. 36.