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schiede nämlich von dem eingebungsvollen oder intuitiven Denken.

Die Eingebung hat tiefe Wesenserfassung der Dinge zur Aufgabe,

die Verarbeitung dagegen folgerichtige Untergliederung, strenge,

unerbittliche Logik. Dem / eingebungsvollen Denken kommt

T i e f s i n n, dem verarbeitenden oder reflektierenden Denken

S c h a r f s i n n zu.

Man erkennt daraus abermals die grundlegende Bedeutung des

Eingebungsbegriffes. Das verarbeitende Denken ist jenes, welches

die Schulen beschäftigt. Mit ihm sind vornehmlich die Tageskämpfe

der Wissenschaft erfüllt. Die großen, königlichen Eingebungen da-

gegen sind nur spärlich und erfordern oft ganze Geschlechter, um

die Verarbeitung durchzuführen. Das ist eine geistesgeschichtliche

Wahrheit, die schon Schillers bekannte Xenie ausspricht:

Kant und seine Ausleger

Wie doch ein einziger Reicher so viele Bettler in Nahrung

Setzt! Wenn die Könige baun, haben die Kärrner zu tun.

Der formale Gang des verarbeitenden Denkens in seiner Eigen-

schaft als Untergliederung des Gegenstandes, das heißt A n a l y s e ,

welcher die wiederaufbauende Zusammensetzung oder S y n t h e s e

folgt

1

, ist durch die bisherige schulmäßige formale Logik ausge-

zeichnet dargestellt worden. Darüber hinaus sehen wir den Gang des

untergliedernden, begriffbildenden Denkens hauptsächlich durch

folgende Punkte bezeichnet:

1.

F e s t h a l t u n g d e r E i n g e b u n g . Es ist nötig, die ur-

sprüngliche Eingebung im Laufe der Untergliederungen nicht zu

verlieren. Das ist keine leichte Aufgabe für den Geist, weil sie stete

Sammlung und eine gewisse innere Gewecktheit erfordert. Auf dem

Nichtfesthalten der Eingebungsgrundlage eines Begriffes beruht fast

alles Widersprechende, Verworrene, Unlogische des verarbeitenden

Denkens.

2.

Im Laufe der Untergliederungen tritt eine V e r m e h r u n g

d e s V o r s t e l l u n g s s t o f f e s und der sonstigen Darstel-

lungs- / mittel des Begriffes ein (die Darstellungsmittel können

z. B. auch der Stufe der Gezweiung entnommen sein, müssen also

1

Analyse und Synthese nur im formellen Sinne verstanden. Zuletzt be-

ruht nämlich auch das analytische Urteil auf einer synthetischen Geistestat.

Vgl. Philosophenspiegel, Leipzig 1933, S. 81 f. [2. Aufl., Wien 1950, S. 101

f.].