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Ich fühle Mut, mich in die Welt zu wagen,
Der Erde Weh, der Erde Glück zu tragen,
Mit Stürmen mich herumzuschlagen
Und in des Schiffbruchs Knirschen nicht zu zagen.
1. Verhältnis zur herkömmlichen Einteilung
Mit unserer Begriffsbestimmung des Wollens und Wirkens als nachgeordneter
Geistesstufe befinden wir uns zur herkömmlichen Einteilung der geistigen Er-
scheinungen in „ V o r s t e l l u n g , G e f ü h l u n d W i l l e “ im Gegensatze.
Einerseits gibt die herkömmliche Einteilung dem Willen eine viel zu große Stel-
lung. Unterscheidet man nämlich nur einen Willen im allgemeinen ohne innere
Geistesstufen, dann müßte ja auch der Wille zum Glauben, Lieben, Denken,
Gestalten usw. „Wille“ sein, also alle / Selbstsetzungstätigkeit überhaupt. Dann
könnten aber Glauben, Lieben, Wissen, Kunst vom Wollen nicht getrennt werden.
In Wahrheit ist nur jene Setzungstätigkeit Wille, welche auf die ä u ß e r e
V e r w i r k l i c h u n g eines Zieles geht, also Setzungstätigkeit auf arteigener
Stufe ist.
Während so der Empirismus einerseits den Willensbegriff weit über Gebühr
ausdehnt, führt er andrerseits zu dem Paradoxon, ein Arteigenes des Willens
schließlich überhaupt nicht anerkennen zu können. Denn der Wille muß ihm
zuletzt als „ R e s u l t a n t e d e r M o t i v e “ , nämlich von deren Lust- und
Unlustgewichten erscheinen (Determinismus). Der Determinismus muß daher
sagen: „Es“ will, „es“ handelt in mir, „es“ denkt, „es“ gestaltet in mir (statt
„ich“ will usw.). So sagt seit Hume folgerichtig die gesamte Lehre von der
Assoziationsmechanik, sagt folgerichtig jeder Empirismus. In unserer Begriffs-
bestimmung kommt dagegen sowohl das Arteigene, Selbständige, wie auch das
Abgeleitete, Abhängige des Willens zur Geltung
1
.
A. W i l l e n s f r e i h e i t
Dem Arteigenen des Willens entspricht seine verhältnismäßige
Selbständigkeit, die Vita propria, die W i l l e n s f r e i h e i t und,
was dasselbe ist, Handlungsfreiheit; dem A b h ä n g i g e n ent-
spricht es, daß jedes Wollen und Handeln eines Menschen an das
Vorgeordnete, an die eigene innere Geistesentwicklung als an eine
Voraussetzung gebunden sei. Auf die Frage der Willensfreiheit und
der Freiheit des menschlichen Geistes überhaupt sowie der damit
zusammenhängenden des G e w i s s e n s werden wir noch später
stoßen. An dieser Stelle ist es die Hauptaufgabe, Wollen und Han-
deln im Rahmen der Ausgliederungsordnung zu erklären
2
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1
Darüber mehr unten S. 215 ff.
2
Vgl. unten S. 133 ff. und öfter.