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Daher das Sinnvoll-Gliedhafte des Naturdranges. Der Empirismus

dagegen muß vom Subjekt und dessen einzelnen Sinneseindrücken

aus das Seelenleben erklären. Daher widerspräche es seinen ver-

fahrenmäßigen Voraussetzungen, dem Naturdrange seine ganzheit-

liche Art und seine grundlegende Bedeutung zuzuerkennen.

Nur durch den ganzheitlichen Lehrbegriff, insbesondere den Be-

griff der Gezweiung höherer Ordnung, ist es möglich, dem Natur-

drange eine Stellung anzuweisen, die ihn sowohl in seiner ganz-

heitlichen, den Einzelnen zum Gliede machenden Art wie in seiner

allumfassenden Bedeutung, nämlich als Voraussetzung aller be-

stimmten Sinnlichkeit auch in seiner Dunkelheit und Finsternis

kenntlich macht. Es weist kein anderer Begriff / als jener der

Gezweiung höherer Ordnung so auf das zurück, was im Instinkte

mit unabweisbarer Deutlichkeit hervortritt: das Gattungsleben.

Außer den genannten Beispielen sprechen Mutterliebe bei Mensch

und Tier, Zugvögeln, Termiten, Bienen, Ameisen eine unzweideu-

tige Sprache

1

.

B.

Die i n n e r e S i n n l i c h k e i t o d e r d a s T r i e b -

l e b e n

In ein Halbdunkel der Bewußtheit treten bereits die inneren

Triebe, die sich aber keineswegs scharf von den Instinkten scheiden.

Der Unterschied liegt lediglich darin, daß sich die inneren Triebe

ersichtlich enger an die Verrichtungen des einzelnen leiblichen

Organs schließen. Doch haben auch sie tiefe gattungsmäßige Hinter-

gründe und gleichen darin den Instinkten.

Das Instinkthafte, die große gattungsmäßige Grundlage, tritt

zunächst klar im Z e u g u n g s t r i e b e hervor, der ebensowohl

als halbbewußter Instinkt wie als bestimmter, in besonderen Emp-

findungen hervortretender Trieb zu bezeichnen ist. Denn er ist, wie

alle innere Sinnlichkeit, an die Verrichtung bestimmter leiblicher

Organe geknüpft. Indessen, daß die Zeugungsorgane da sind, ist

keine im inneren Verrichtungsbau des e i n z e l n e n Leibes be-

gründete Tatsache, sondern nur aus der Gattung zu erklären. Das

1

Vgl. hierzu auch unten S. 119 ff., 142 ff. und öfter.