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auch der gewöhnlichen, durch / Sinnesorgane vermittelten Emp-
findung und Wahrnehmung. Das Sinnesorgan leistet in seiner Ver-
mittlung nur bestimmende, anregende, konkretisierende, auswäh-
lende Dienste.
2.
Form und Inhalt der Empfindung
Daraus erhellt auch das Verhältnis von Form und Inhalt in der
Empfindung. Ist nämlich alles Empfinden Hellempfinden und ist die
ordnungsgemäße Verrichtung des Sinnesorgans nur die, den Geist
zum Empfinden in bestimmter Weise anzuregen, dann haben wir
auch auf der Stufe der Sinnlichkeit trotz der Bedeutung des Reizes
und des Leibes zuletzt dasselbe, was sich auf den höheren Stufen
zeigt: Der G e i s t v e r k e h r t n u r m i t s i c h s e l b s t .
Im Selbstbewußtsein ist der Geist sich selbst Subjekt und Objekt.
Er ist es selbst, der sieht und gesehen wird. Er ist das Bewußtsein
(Form) und der Inhalt des Bewußtseins.
Auch in der Gezweiung wird er der Einerleiheit seiner selbst mit
dem andern inne — trotz des Transzendierenden, die Schranken
der Ichheit Durchbrechenden des Gezweiungsbewußtseins.
So auch im Wissen und in der Gestaltung: Der Geist selbst bringt
die Eingebung aus sich hervor. Die Setzung der Eingebung ist sein
Schaffen (wenn auch aus Geschaffenwerden — das wir in diesem
Zusammenhange beiseite lassen). Der Geist selbst zerlegt auch diese
Eingebung im verarbeitenden Denken, ebenso wie im künstleri-
schen Gestalten. In Denken und Gestalten bleibt der Geist in sich
selbst. Das gleiche trifft in Wollen und Handeln zu. Die Tätigkeit
des Geistes ist in sich selbst beschlossen, nur der äußere Gegenstand,
zu dem er sich wendet, gehört nicht ihm, sondern der Außenwelt an.
Sofern hingegen auch der Gegenstand ein sinnlich e m p f u n -
d e n e r sein muß, ist es ebenfalls wieder der Geist, welcher, durch
Sinnesorgan und Leibesvorgänge nur angeregt, selber die Empfin-
dung hervorbringen muß.
/
In diesem Sinne gilt also, daß u n s e r G e i s t n i c h t n u r
d i e F o r m , s o n d e r n a u c h d e n I n h a l t h e r v o r -
b r i n g e . Der kantische Begriff des formalen Apriori, das keinen
Inhalt hat, genügt nicht
1
. Der Inhalt der Empfindung ist daher nicht
1
Vgl. auch oben S. 114 f.