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auch der gewöhnlichen, durch / Sinnesorgane vermittelten Emp-

findung und Wahrnehmung. Das Sinnesorgan leistet in seiner Ver-

mittlung nur bestimmende, anregende, konkretisierende, auswäh-

lende Dienste.

2.

Form und Inhalt der Empfindung

Daraus erhellt auch das Verhältnis von Form und Inhalt in der

Empfindung. Ist nämlich alles Empfinden Hellempfinden und ist die

ordnungsgemäße Verrichtung des Sinnesorgans nur die, den Geist

zum Empfinden in bestimmter Weise anzuregen, dann haben wir

auch auf der Stufe der Sinnlichkeit trotz der Bedeutung des Reizes

und des Leibes zuletzt dasselbe, was sich auf den höheren Stufen

zeigt: Der G e i s t v e r k e h r t n u r m i t s i c h s e l b s t .

Im Selbstbewußtsein ist der Geist sich selbst Subjekt und Objekt.

Er ist es selbst, der sieht und gesehen wird. Er ist das Bewußtsein

(Form) und der Inhalt des Bewußtseins.

Auch in der Gezweiung wird er der Einerleiheit seiner selbst mit

dem andern inne — trotz des Transzendierenden, die Schranken

der Ichheit Durchbrechenden des Gezweiungsbewußtseins.

So auch im Wissen und in der Gestaltung: Der Geist selbst bringt

die Eingebung aus sich hervor. Die Setzung der Eingebung ist sein

Schaffen (wenn auch aus Geschaffenwerden — das wir in diesem

Zusammenhange beiseite lassen). Der Geist selbst zerlegt auch diese

Eingebung im verarbeitenden Denken, ebenso wie im künstleri-

schen Gestalten. In Denken und Gestalten bleibt der Geist in sich

selbst. Das gleiche trifft in Wollen und Handeln zu. Die Tätigkeit

des Geistes ist in sich selbst beschlossen, nur der äußere Gegenstand,

zu dem er sich wendet, gehört nicht ihm, sondern der Außenwelt an.

Sofern hingegen auch der Gegenstand ein sinnlich e m p f u n -

d e n e r sein muß, ist es ebenfalls wieder der Geist, welcher, durch

Sinnesorgan und Leibesvorgänge nur angeregt, selber die Empfin-

dung hervorbringen muß.

/

In diesem Sinne gilt also, daß u n s e r G e i s t n i c h t n u r

d i e F o r m , s o n d e r n a u c h d e n I n h a l t h e r v o r -

b r i n g e . Der kantische Begriff des formalen Apriori, das keinen

Inhalt hat, genügt nicht

1

. Der Inhalt der Empfindung ist daher nicht

1

Vgl. auch oben S. 114 f.