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Danach ergäben sich folgende Vorrangsätze:
1.
Gehörsinn ist vor Gesichtsinn.
2.
Gesichtsinn ist vor Tastsinn.
3.
Gehör-, Gesicht- und Tastsinn sind vor Geschmack- und Ge-
ruchsinn.
4.
Geruchsinn ist vor Geschmacksinn (im gleichen bedingten
Sinne wie das Geschlechtssystem vor dem Verdauungssystem ist
1
).
Sofern aber alle Sinne in einer Bezugnahme aufeinander, in Ge-
genseitigkeit ihre Verrichtungen ausüben und sich g e g e n s e i -
t i g erhellen, fällt die Gültigkeit des Vorranges dahin, und bilden
sie ein untrennbares einheitliches Ganzes. Hier gilt dann der Satz:
5.
Die Ganzheit der Sinne, der Allsinn, ist vor den einzelnen
Sinnen
2
.
/
3.
Entsprechungen zwischen den leiblichen Organsystemen und den
Sinnesempfindungen
Ein weiteres Verständnis der Gliederungen des Leibes im Ver-
hältnisse zur Gliederung des Geistes ergäbe sich, wenn es uns ge-
länge, die Entsprechungen der leiblichen Organsysteme mit den
Sinnesempfindungen zu finden. Folgen wir den Vorrängen der leib-
lichen Organsysteme, die früher entwickelt wurden
3
, so ergeben
sich folgende, allerdings nur unter allen oben berührten Einschrän-
kungen gültigen Fernentsprechungen:
Dem Herzen
entspricht
vorzugsweise der Gehörsinn (Sinnes-
organ: Ohr und Kehlkopf mit Mund)
den Nerven
der Gesichtsinn (Sinnesorgan: Auge)
der Verdauung
das Tastgefühl (Sinnesorgan: Haut)
dem Bewegungssystem
die Bewegungsempfindung (kein eige-
nes Sinnesorgan)
Diese Entsprechungen sind überdies nicht eindeutig, da sowohl
die Organsysteme wie die Sinnesempfindungen mehrfache Glied-
haftigkeit haben. — Das Herz ist in rhythmischer Tätigkeit, der
Gehörsinn beruht auf einem Erzittern, Erbeben. Der Gehörmensch,
1
Vgl. oben S. 196 f.
2
Vgl. oben S. 119 und 192.
3
Siehe oben S. 196 f.