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200

[222/223]

Danach ergäben sich folgende Vorrangsätze:

1.

Gehörsinn ist vor Gesichtsinn.

2.

Gesichtsinn ist vor Tastsinn.

3.

Gehör-, Gesicht- und Tastsinn sind vor Geschmack- und Ge-

ruchsinn.

4.

Geruchsinn ist vor Geschmacksinn (im gleichen bedingten

Sinne wie das Geschlechtssystem vor dem Verdauungssystem ist

1

).

Sofern aber alle Sinne in einer Bezugnahme aufeinander, in Ge-

genseitigkeit ihre Verrichtungen ausüben und sich g e g e n s e i -

t i g erhellen, fällt die Gültigkeit des Vorranges dahin, und bilden

sie ein untrennbares einheitliches Ganzes. Hier gilt dann der Satz:

5.

Die Ganzheit der Sinne, der Allsinn, ist vor den einzelnen

Sinnen

2

.

/

3.

Entsprechungen zwischen den leiblichen Organsystemen und den

Sinnesempfindungen

Ein weiteres Verständnis der Gliederungen des Leibes im Ver-

hältnisse zur Gliederung des Geistes ergäbe sich, wenn es uns ge-

länge, die Entsprechungen der leiblichen Organsysteme mit den

Sinnesempfindungen zu finden. Folgen wir den Vorrängen der leib-

lichen Organsysteme, die früher entwickelt wurden

3

, so ergeben

sich folgende, allerdings nur unter allen oben berührten Einschrän-

kungen gültigen Fernentsprechungen:

Dem Herzen

entspricht

vorzugsweise der Gehörsinn (Sinnes-

organ: Ohr und Kehlkopf mit Mund)

den Nerven

der Gesichtsinn (Sinnesorgan: Auge)

der Verdauung

das Tastgefühl (Sinnesorgan: Haut)

dem Bewegungssystem

die Bewegungsempfindung (kein eige-

nes Sinnesorgan)

Diese Entsprechungen sind überdies nicht eindeutig, da sowohl

die Organsysteme wie die Sinnesempfindungen mehrfache Glied-

haftigkeit haben. — Das Herz ist in rhythmischer Tätigkeit, der

Gehörsinn beruht auf einem Erzittern, Erbeben. Der Gehörmensch,

1

Vgl. oben S. 196 f.

2

Vgl. oben S. 119 und 192.

3

Siehe oben S. 196 f.