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Wir müssen die G e i s t e s s t u f e n nach ihren Vorrangver-
hältnissen ordnen und dazu, wenn es möglich ist, die leiblichen
Entsprechungen suchen. Dann ergäbe sich:
1.
Dem Geistesgrunde und
2.
dem übersinnlichen Bewußtsein entspricht kein bestimmtes
Organsystem, da beide in sich selbst nicht konkretisiert sind, viel-
mehr die Grundlagen für die späteren Geistesstufen bilden
1
. /
3.
Dem Gezweiungsbewußtsein entspricht das Herz (im Hinblick
auf die Gattung: das Geschlechtssystem); von den Sinnesorganen:
das Gehör.
4.
Dem erkennenden Bewußtsein (Wissen) entspricht unter den
leiblichen Organsystemen das Nervensystem; unter den Sinnes-
organen das Auge; hinsichtlich der Sprache dagegen als der Kon-
kretion des Denkens: das Gehör
2
.
5.
Dem gestaltenden Bewußtsein (Kunst) entspricht vorzugsweise
jenes System, das sich zwar keineswegs allein, aber doch vor allem
als das gestaltende erwies
3
, das Verdauungssystem. Ein bestimm-
tes Sinnesorgan kann dem gestaltenden Bewußtsein nicht mehr
entsprechen, da die Gestaltung die gesamte Wirklichkeit erreichen
will, daher auch die Künste zusammen sämtliche Sinne in An-
spruch nehmen (Dichtkunst, Tonkunst, Malerei, Bildnerei, Bau-
kunst, Tanzkunst); immerhin entspräche der Gestaltung vorzugs-
weise der Tastsinn von den niederen, der Gesichtsinn von den höhe-
ren Sinnen.
6.
Dem handelnden Bewußtsein entspricht ebenfalls kein be-
stimmtes Organsystem, da das Handeln in a l l e n vorgeordneten
Bewußtseinsstufen seine Voraussetzung hat und aus diesen nur die
Summe zieht. In rein technischer Hinsicht bietet indessen das
M u s k e l - und Knochensystem als System der Bewegung des
ganzen Leibes eine Entsprechung; insbesondere Hand und Fuß
(daher auch „handeln“ von Hand kommt); ein besonderes Sinnes-
organ kommt hier nicht mehr zur Geltung.
Von den T e i l i n h a l t e n entspricht in bedingtem Sinne das
Gedächtnis dem Zeugungssystem. Zeugung ist nämlich nicht Selbst-
1
Siehe oben S. 19 ff. und 25 f.
2
Siehe oben S. 131, 198 und 200 f.
3
Siehe oben S. 189 ff.