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202

[224/225]

Wir müssen die G e i s t e s s t u f e n nach ihren Vorrangver-

hältnissen ordnen und dazu, wenn es möglich ist, die leiblichen

Entsprechungen suchen. Dann ergäbe sich:

1.

Dem Geistesgrunde und

2.

dem übersinnlichen Bewußtsein entspricht kein bestimmtes

Organsystem, da beide in sich selbst nicht konkretisiert sind, viel-

mehr die Grundlagen für die späteren Geistesstufen bilden

1

. /

3.

Dem Gezweiungsbewußtsein entspricht das Herz (im Hinblick

auf die Gattung: das Geschlechtssystem); von den Sinnesorganen:

das Gehör.

4.

Dem erkennenden Bewußtsein (Wissen) entspricht unter den

leiblichen Organsystemen das Nervensystem; unter den Sinnes-

organen das Auge; hinsichtlich der Sprache dagegen als der Kon-

kretion des Denkens: das Gehör

2

.

5.

Dem gestaltenden Bewußtsein (Kunst) entspricht vorzugsweise

jenes System, das sich zwar keineswegs allein, aber doch vor allem

als das gestaltende erwies

3

, das Verdauungssystem. Ein bestimm-

tes Sinnesorgan kann dem gestaltenden Bewußtsein nicht mehr

entsprechen, da die Gestaltung die gesamte Wirklichkeit erreichen

will, daher auch die Künste zusammen sämtliche Sinne in An-

spruch nehmen (Dichtkunst, Tonkunst, Malerei, Bildnerei, Bau-

kunst, Tanzkunst); immerhin entspräche der Gestaltung vorzugs-

weise der Tastsinn von den niederen, der Gesichtsinn von den höhe-

ren Sinnen.

6.

Dem handelnden Bewußtsein entspricht ebenfalls kein be-

stimmtes Organsystem, da das Handeln in a l l e n vorgeordneten

Bewußtseinsstufen seine Voraussetzung hat und aus diesen nur die

Summe zieht. In rein technischer Hinsicht bietet indessen das

M u s k e l - und Knochensystem als System der Bewegung des

ganzen Leibes eine Entsprechung; insbesondere Hand und Fuß

(daher auch „handeln“ von Hand kommt); ein besonderes Sinnes-

organ kommt hier nicht mehr zur Geltung.

Von den T e i l i n h a l t e n entspricht in bedingtem Sinne das

Gedächtnis dem Zeugungssystem. Zeugung ist nämlich nicht Selbst-

1

Siehe oben S. 19 ff. und 25 f.

2

Siehe oben S. 131, 198 und 200 f.

3

Siehe oben S. 189 ff.