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keine Glieder (noch Stufen, Ganzheiten), sondern Inhalte aller

Glieder (Stufen und Ganzheiten) sind. Daß sie in allen Gliedern

und Ganzheiten gleichzeitig enthalten sind, ist die Entsprechung zu

der gleichzeitig vielfachen Gliedhaftigkeit aller konkreten Glieder.

II.

Folgerungen aus der Ausgliederungsordnung für das System

der Geisteswissenschaften

Die Ausgliederungsordnung des Geistes bestätigt, was uns schon

aus dem Begriffe des Geistes folgte: daß die Geisteslehre nicht von

der S e e l e n l e h r e oder Psychologie getrennt werden könne.

Die subjektive Geisteslehre umfaßt die gesamte sogenannte Psy-

chologie, die als selbständiges Sonderfach eine mißglückte Erfin-

dung des Empirismus ist, und gibt ihr erst den richtigen Rahmen.

Weiter folgt aus der Ausgliederungsordnung, daß die Geisteslehre

des Denkens, die fälschlich sogenannte „Psychologie des Denkens“,

zugleich einerlei sei mit der E r k e n n t n i s t h e o r i e , / ins-

besondere als Lehre vom eingebenden Denken (das heißt von der

Natur des Denkens als auf Eingebung begründet, womit der Ur-

sprung der Erkenntnis aufgedeckt ist). Ferner umfaßt die Geistes-

lehre des Denkens auch die f o r m a l e D e n k l e h r e o d e r

L o g i k , die sogenannte „Normwissenschaft der Logik“, nämlich

als Lehre vom untergliedernden, die Eingebung verarbeitenden

Denken

1

. Auch folgt aus der Ausgliederungsordnung, daß die

Geisteslehre des Gestaltens zugleich einerlei sei mit der K u n s t -

l e h r e o d e r Ä s t h e t i k , der sogenannten „Normwissenschaft

der Ästhetik“

2

; weiterhin daß die Lehre vom vervollkommnen-

den Bewußtsein zugleich einerlei sei mit der S i t t e n l e h r e im

weiteren Sinne oder Ethik, der sogenannten „Normwissenschaft

der Ethik“. Diese muß überhaupt als einheitliches und selbständiges

Fach aufgelöst werden. Als solches hatte sie nur so lange Sinn, als

man sie lediglich auf die Vollkommenheiten des Handelns ein-

schränkte (siehe Kantens kategorischen Imperativ), das heißt auf

den Gehorsam gegenüber „Geboten“ der praktischen Vernunft.

In Wahrheit umfaßt sie aber sämtliche Gebiete des Geistes: Glau-

1

Siehe oben S. 67 ff.

2

Siehe oben S. 89 ff.