[239/240]
215
ben, Lieben, Denken, Gestalten ebenso wie Handeln und Sinn-
lichkeit
1
. Daher gehört sie zum Teil in die Gesellschaftslehre (die
Lehre vom gesellschaftlichen Gesamtgeiste), und zwar als Güter-
lehre; zum Teil in jene vom subjektiven Geist, wo sie das Voll-
kommene aller Stufen und Teilganzen betrifft. (Näheres darüber
siehe auch in meiner Gesellschaftsphilosophie
2
.) — Ebenso folgt
daraus, daß es keine eigene „R e c h t s p h i l o s o p h i e “ neben
der Ethik geben könne. Ferner folgt aus der Ausgliederungsord-
nung, daß es keine eigene „R e l i g i o n s p s y c h o l o g i e “ ne-
ben der Geisteslehre des Übersinnlichen (welche aber nicht mit
Metaphysik-Theologie zusammenfällt) gebe.
Endlich gibt es auch keine eigene „ S o z i a l p s y c h o l o g i e “
neben einer angeblichen „subjektiven“ Geisteslehre, weil jede /
Geisteslehre auf der Gezweiung und der objektiven Geisteslehre
(Gesellschaftslehre) ruht
3
.
Hieraus zeigt sich die große Vereinfachung der Systematik der
Philosophie, zu der wir wieder zurückkehren müssen. Die Auf-
lösung der Philosophie in mehrere sogenannte exakte Sonderfächer
mit angeblicher Selbständigkeit wie Psychologie, Religionspsycho-
logie, Ethik, Logik, Erkenntnistheorie, Kunstwissenschaft, Rechts-
philosophie und andere ist wesenswidrig. Die Philosophie muß
wieder zu ihrer alten Einheit zurückkehren und alle Geisteswissen-
schaften in ihrem grundsätzlichen Teile in sich aufnehmen.
Nur auf Grund dieser Einheit sind eine Universitas literarum im
wahren Sinne und reine Gestaltung des gesamten Bildungsgutes
möglich.
III.
Das Verhältnis unserer Einteilung der geistigen Erscheinungen
zu den bisherigen Einteilungen
Wir hatten schon öfters Gelegenheit, uns gegen die üblichen
Einteilungen der Geisteserscheinungen, besonders gegen jene in
„Vorstellung, Gefühl, Wille“ zu wenden. Hier möge das, ange-
sichts der grundlegenden Wichtigkeit der Frage, zusammenfassend
geschehen. Unsere Behauptung ist, daß die Begriffe Vorstellung,
1
Siehe oben S. 133 ff.
2
Gesellschaftsphilosophie, München 1928, S. 121 ff. und 152 ff.
3
Vgl. oben S. 15.