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215

ben, Lieben, Denken, Gestalten ebenso wie Handeln und Sinn-

lichkeit

1

. Daher gehört sie zum Teil in die Gesellschaftslehre (die

Lehre vom gesellschaftlichen Gesamtgeiste), und zwar als Güter-

lehre; zum Teil in jene vom subjektiven Geist, wo sie das Voll-

kommene aller Stufen und Teilganzen betrifft. (Näheres darüber

siehe auch in meiner Gesellschaftsphilosophie

2

.) — Ebenso folgt

daraus, daß es keine eigene „R e c h t s p h i l o s o p h i e “ neben

der Ethik geben könne. Ferner folgt aus der Ausgliederungsord-

nung, daß es keine eigene „R e l i g i o n s p s y c h o l o g i e “ ne-

ben der Geisteslehre des Übersinnlichen (welche aber nicht mit

Metaphysik-Theologie zusammenfällt) gebe.

Endlich gibt es auch keine eigene „ S o z i a l p s y c h o l o g i e “

neben einer angeblichen „subjektiven“ Geisteslehre, weil jede /

Geisteslehre auf der Gezweiung und der objektiven Geisteslehre

(Gesellschaftslehre) ruht

3

.

Hieraus zeigt sich die große Vereinfachung der Systematik der

Philosophie, zu der wir wieder zurückkehren müssen. Die Auf-

lösung der Philosophie in mehrere sogenannte exakte Sonderfächer

mit angeblicher Selbständigkeit wie Psychologie, Religionspsycho-

logie, Ethik, Logik, Erkenntnistheorie, Kunstwissenschaft, Rechts-

philosophie und andere ist wesenswidrig. Die Philosophie muß

wieder zu ihrer alten Einheit zurückkehren und alle Geisteswissen-

schaften in ihrem grundsätzlichen Teile in sich aufnehmen.

Nur auf Grund dieser Einheit sind eine Universitas literarum im

wahren Sinne und reine Gestaltung des gesamten Bildungsgutes

möglich.

III.

Das Verhältnis unserer Einteilung der geistigen Erscheinungen

zu den bisherigen Einteilungen

Wir hatten schon öfters Gelegenheit, uns gegen die üblichen

Einteilungen der Geisteserscheinungen, besonders gegen jene in

„Vorstellung, Gefühl, Wille“ zu wenden. Hier möge das, ange-

sichts der grundlegenden Wichtigkeit der Frage, zusammenfassend

geschehen. Unsere Behauptung ist, daß die Begriffe Vorstellung,

1

Siehe oben S. 133 ff.

2

Gesellschaftsphilosophie, München 1928, S. 121 ff. und 152 ff.

3

Vgl. oben S. 15.