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S e c h s t e r T e i l

Fortbildung der Erscheinungslehre

des Geistes mit den Begriffsmitteln der Lehre

von der Ausgliederungsordnung

I. Wesensgemäßheit und Wesenserhöhung, Wesenswidrigkeit

und Verkehrtheit

Es liegt in der naturwissenschaftlichen Einstellung der „Erfah-

rungsseelenlehre“ aller Richtungen, daß sie einen strengen Begriff

des Wesensgemäßen, Normalen nicht aufzustellen in der Lage sei.

Gleichwie für die Physik Elektrizität nur schlechthin „ist“, nicht

aber sein „soll“, so auch in der Seelenlehre die seelischen Erschei-

nungen. Den Tatsachen nach waltet hier indessen der peinliche

Unterschied ob, daß die Elektrizität Krankheit und Irresein nicht

zeigt, wohl aber der Geist. Jedoch vermochte auch methodologisch

die Seelenlehre keinen Übergang zum Gesunden (Normalen) und

Kranken (Normwidrigen) zu finden, und zwar weder zu den Minde-

rungen, Zerrüttungen und Verkehrungen des geistig-seelischen Le-

bens noch auch zu dessen Steigerungen und erhöhten Zuständen.

Darum mußte die Seelenkrankheitslehre von Anbeginn eigene Wege

gehen. Sowohl die Bilder und Einteilungen, die sie entwirft, wie

auch die Heilverfahren hatten so gut wie keinen Bezug zur „Er-

fahrungsseelenlehre“, die sich damit als wirklichkeitsferne erwies.

Anders die ganzheitliche Betrachtung des Geistes. Sie findet im

sinnvollen S a c h g e h a l t e d e r G a n z h e i t den Maßstab,

den gegenständlichen, nichtsubjektiven Maßstab für das / Wesens-

gemäße und das Wesenswidrige. Das ganzheitliche Verfahren ver-

mag aus dem gliederbaulichen Sachgehalte der Ganzheit sinngemäß

zu erkennen, welche die jeweiligen Ausgliederungserfordernisse

des Geistes seien und welche nicht. Was hinter dem Wesensgemäßen

zurückbleibt, erweist sich als Unvollkommenheit, Minderung oder

als Zerstörung für die Ganzheit und ihren Gliederbau, also als