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„abnormal“ und verkehrt. Was hingegen den Lebenserfordernissen

des Gliederbaues der Ganzheit gemäß ist, das ist auch das Wesen-

hafte, das Normale. Das Vollkommene ist angesichts tatsächlich

bestehender Unvollkommenheiten das Gesollte.

Aber über den einfachen Gegensatz des Vollkommenen und Un-

vollkommenen hinaus gibt es im geistigen Leben noch nach oben

wie nach unten hin Steigerungen: Das W e s e n s g e m ä ß e (1)

kann sich zur W e s e n s e r h ö h u n g (2) steigern, es kann sich

nach unten hin zur einfachen Fehlausgliederung oder U n v o l l -

k o m m e n h e i t (3), es kann sich aber auch nach unten hin bis

zur V e r k e h r u n g o d e r z u m B ö s e n (4) steigern.

Begreift man den menschlichen Geist als einen Stufenbau des

Höheren und Niederen, dann werden diese Möglichkeiten ver-

ständlich: Der Mensch kann sich zu den höchsten Stufen seines

Wesens emporbilden oder in den niedersten sein Leben verbringen

und diese jeweils in unvollkommener oder in vervollkommter

Form verwirklichen.

Bei der V e r k e h r u n g ins Böse sinkt der Mensch unter die

bloße Unzulänglichkeit, das heißt den wesensgemäßen Ausgliede-

rungsstand seiner Ganzheit, in dem Sinne hinab, daß das Unvoll-

kommene und Niedere gewollt wird. Der Mensch gerät dadurch in

eine dauernde Erniedrigung. Bei der W e s e n s s t e i g e r u n g er-

hebt er sich wenigstens vorübergehend in einen höheren, freieren

Zustand.

Für die Wesenssteigerung geben uns die hohen Seelenzustände der

Mystiker und der großen schöpferischen Menschen / untrügliche

Zeugnisse, für die erniedrigten das entweder vertierte oder zer-

störte Wesen der Unterwelt und der Irrenhäuser.

Von diesen Gesichtspunkten aus ergibt sich eine Neuordnung

und Erweiterung der bisherigen Erscheinungslehre (Phänomeno-

logie) des Geistes. Im folgenden soll nur der Umriß dieser Er-

scheinungslehre, die Gegenstand gründlicher Untersuchungen sein

müßte, gezogen werden.

II. Das rein Wesensgemäße

des Geistes ist in der widerspruchslosen Verwirklichung aller Stu-

fen und Teilinhalte der Ausgliederungsordnung nach Maßgabe der