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Sprache geht die des Denkens — des Urteils, des Satzes — Hand in

Hand);

b)

daß das Gewußte Voraussetzung für die künstlerische Gestal-

tung sei.

3.

Die Ausbildung des gestaltenden Bewußtseins

Je mehr das Gezweiungsbewußtsein (Gemüt), Sinnlichkeit (äußere

Erfahrung), Wissen (geformt durch die Sprache) ausgebildet werden,

umso mehr Voraussetzungen sind für die Ausbildung des gestalten-

den Bewußtseins, des künstlerischen Vermögens des Kindes gegeben.

Hierher gehört besonders das S p i e l , das schon in frühester Kind-

heit gestaltend auftritt; ferner das Kinderzeichnen (etwa vom vier-

ten Jahre an) und die Lust am Märchen. Es folgt darauf notwendig:

4.

Die Ausbildung des Vermögens, planmäßig zu wollen und zu

handeln

Zum Wollen gehört Planmäßigkeit, die nur der Gedanke geben

kann. Daher setzt Wollen das Denken schon voraus. Wollen und

Handeln setzen aber auch voraus: a) sinnliche Erfahrung, b) pla-

stisches Können, also Wissen von der Außenwelt und künstlerisches

Vermögen als Mittel der Durchführung des Handelns. Mit Tiefblick

in das Wesen der Sache ist in der deutschen Sprache: Kunst und

Können der Wurzel nach eins. Können wieder kann nur im Han-

deln bewährt und verwirklicht werden, Handeln kann nur aus

Wollen folgen. — Daraus ergibt sich, daß der Tätigkeitsdrang des

Kindes, welches alle Dinge anfassen, öffnen, zerlegen, in Bewegung

setzen, zu ihren Verrichtungen bringen will, die letzte Phase der

ersten grundlegenden Ausbildung seiner elementaren Geistesfähig-

keiten ist. (Es versteht sich, daß auch alle diese Phasen wieder ihrer-

seits an die Gezweiung gebunden sind.)

5.

Das Vollkommenheitsbewußtsein

Damit geht n i c h t Hand in Hand, aber wird der Grundlegung

nach ermöglicht: die erste R e g u n g d e s V o l l k o m m e n -

h e i t s b e w u ß t s e i n s , des Gewissens, der Gesolltheit gewisser /

Gemütsregungen, Sinnlichkeitsregungen, Gedanken, Gestaltungen,

Absichten und Handlungen.