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Sprache geht die des Denkens — des Urteils, des Satzes — Hand in
Hand);
b)
daß das Gewußte Voraussetzung für die künstlerische Gestal-
tung sei.
3.
Die Ausbildung des gestaltenden Bewußtseins
Je mehr das Gezweiungsbewußtsein (Gemüt), Sinnlichkeit (äußere
Erfahrung), Wissen (geformt durch die Sprache) ausgebildet werden,
umso mehr Voraussetzungen sind für die Ausbildung des gestalten-
den Bewußtseins, des künstlerischen Vermögens des Kindes gegeben.
Hierher gehört besonders das S p i e l , das schon in frühester Kind-
heit gestaltend auftritt; ferner das Kinderzeichnen (etwa vom vier-
ten Jahre an) und die Lust am Märchen. Es folgt darauf notwendig:
4.
Die Ausbildung des Vermögens, planmäßig zu wollen und zu
handeln
Zum Wollen gehört Planmäßigkeit, die nur der Gedanke geben
kann. Daher setzt Wollen das Denken schon voraus. Wollen und
Handeln setzen aber auch voraus: a) sinnliche Erfahrung, b) pla-
stisches Können, also Wissen von der Außenwelt und künstlerisches
Vermögen als Mittel der Durchführung des Handelns. Mit Tiefblick
in das Wesen der Sache ist in der deutschen Sprache: Kunst und
Können der Wurzel nach eins. Können wieder kann nur im Han-
deln bewährt und verwirklicht werden, Handeln kann nur aus
Wollen folgen. — Daraus ergibt sich, daß der Tätigkeitsdrang des
Kindes, welches alle Dinge anfassen, öffnen, zerlegen, in Bewegung
setzen, zu ihren Verrichtungen bringen will, die letzte Phase der
ersten grundlegenden Ausbildung seiner elementaren Geistesfähig-
keiten ist. (Es versteht sich, daß auch alle diese Phasen wieder ihrer-
seits an die Gezweiung gebunden sind.)
5.
Das Vollkommenheitsbewußtsein
Damit geht n i c h t Hand in Hand, aber wird der Grundlegung
nach ermöglicht: die erste R e g u n g d e s V o l l k o m m e n -
h e i t s b e w u ß t s e i n s , des Gewissens, der Gesolltheit gewisser /
Gemütsregungen, Sinnlichkeitsregungen, Gedanken, Gestaltungen,
Absichten und Handlungen.